Blümchen_123
Hallo Zusammen, ich hoffe ich ich bin hier im richtigen Thread und ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen. Und zwar möchte ich mich von meinem Mann scheiden lassen, wir sind schon länger getrennt und er kümmert sich auch um nichts, er zahlt weder unterhalt noch zeigt er interesse an seinen Kindern. Das gute daran ist einzig, dass er auch kein Problem hat sich scheiden zu lassen und mir auch das alleinige sorgerecht übertragen möchte. Mein Problem ist allerdings, dass ich derzeit wegen der Kinderbertreuung nur eine halbe Stelle habe und das Geld ohnehin knapp ist. Jetzt habe ich angst, dass so eine Scheidung dazu führen würde, dass ich mich verschulden muss.... Ich wollte daher fragen, ob hier jemand weiß mit welchen Kosten man bei einer Scheidung rechnen muss und ob ggfs. auch die Möglichkeit besteht die Kosten beispielsweise in Raten zu zahlen. Mein Mann ist leider finanziell noch schlechter aufgestellt als ich, sodass ich von ihm leider keinerlei finanzielle Unterstützung erwarten kann. Ich würde mich jedenfalls sehr freuen, wenn hier jemand seine Erfahrungen teilen könnte, denn so sehr ich auch geschieden werden möchte, die Angst vor den Kosten liegt mir sehr schwer im Magen.... Vielen Dank schon vorab und ganz liebe Grüße!
Hallo, Dein Mann muss Dir keinen Unterhalt zahlen, aber Euren Kindern. Egal wie schlecht er gestellt ist. Der Staat kann hier in Vorleistung treten, so dass Du das Geld trotzdem bekommst. Wenn Du selbst wenig Geld hast, kann der Anwalt für Dich einen Beratungsschein sowie Prozesskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat die Scheidungskosten. Niemand muss aus Geldmangel verheiratet bleiben. Anstatt hier im Forum uns Laien zu fragen, musst Du Dir unbedingt einen Anwalt für Familienrecht nehmen. Schon für das erste Beratungsgespräch kann der Anwalt einen Beratungsschein beantragen, wenn Du dir das nicht leisten kannst. Wenn man Kinder hat, gibt es extrem viele Dinge zu beachten, und auch in Sachen Unterhalt brauchst Du jemanden, der Dir verschafft, was Deinen Kindern zusteht. Du kannst nicht auf den Unterhalt für Deine Kinder verzichten, denn Du darfst den nicht stellvertretend für sie ablehnen. Deine Kinder haben ein Recht darauf, nicht Du selbst. Deshalb sorgt der Anwalt dafür, dass da bereits im Scheidungsjahr eine Summe festgelegt wird. Wenn von Deinem Mann nichts kommt, übernimmt der Staat zunächst diese Zahlungen. Du hättest das alles schon längst tun müssen, schon ab der Trennung. Du musst jetzt aufhören, zu spekulieren und Dich mit Halbwissen zufrieden zu geben, sondern Dich gut beraten lassen. LG
Hallöchen, ich glaube, dass Scheidungskosten, zumindest hier in Deutschland, echt teuer ausfallen können. Immerhin hat der deutsche Staat die sogenannte Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe erschaffen. Danach werden Personen mit niedrigem oder gar keinem Einkommen und Vermögen unterstützt. Die Prozesskostenhilfe (https://scheidung.link/Prozesskostenhilfe) musst du allerdings zurückzahlen, wenn sich dein Einkommen erhöht, also z.B. wenn du eine volle Stelle antrittst. Allerdings kannst du dafür Raten vereinbaren, sodass dich die Rückzahlung nicht überfordert. Schau also mal nach, wo du Prozesskostenhilfe beantragen kannst. Vielleicht geht das ja sogar online bei Gericht oder beim Anwalt...?! Alles Gute Dir.
was eine scheidung genau kostet hängt von verschiedenen faktoren ab. aber wenn ihr beide kein vermögen habt, wird das auch nicht so teuer. gegebenenfalls wird es teurer, verheiratet zu bleiben, zum beispiel wegen dem rentenausgleich. beim gericht bekommst du einen beratungshilfeschein, dein anwalt kann für dich prozesskostenhilfe beantragen. wenn ihr euch einig sein wird die scheidung ein selbstläufer, das macht jeder anwalt gerne und verdient trotz prozesskostenhilfe was daran.
Warum ist Verheiratet bleiben wegen dem Rentenausgleich teurer? (Egal ob Vermögen oder nicht) Für beide dann oder nur für einen? Lg
ich antworte mal als betroffene, die ich NOCH mehr rentenpunkte abgeben musste und deswegen draufgezahlt habe. (in der regel ist das umgekehrt, da wird derjenige, der von den rentenpunkten profitiert als rückenfreihalter deklariert)
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