KyraMarc
Ich hatte unten schon mal geschrieben. Mein Frage noch, wie das mit dem Versorgungsausgleich aussieht. Wird der unabhängig von (bzw. nach) der Scheidung berechnet oder ist das alles ein Prozess? Wie funktioniert das mit den Rentenpunkten wenn man länger getrennt lebend war? Zählt das zum Streitpunkt wegen einem Anwalt dazu? Danke!
Normalerweise bekommt man vor der Scheidung Fragebögen zugeschickt wegen des Versorgungsausgleichs. Wenn die rechtzeitig ausgefüllt sind und nichts strittig ist, dann wird das zusammen mit der Scheidung geregelt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich separat zu regeln, wie die Voraussetzungen dafür sind, weiß ich nicht. Ich glaube, das muss man beantragen, bin mir aber nicht sicher.
Der Versorgungsausgleich wird automatisch durch das Familiengericht gemacht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages, nicht der der Trennung. Ein Grund, warum ich immer zügig die Scheidung veranlasst habe. Habe 2 hinter mir und musste an beide Exmänner einen Ausgleich abgeben.
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