Trennung vom Partner

Forum Trennung vom Partner

Umzug

Thema: Umzug

Ich frage für meine Schwester, da es uns ganz schön Kopfzerbrechen bereitet. Sie, (alleinerziehend, geteiltes Sorgerecht, Schulkind) will zu ihrem Freund ziehen. Der Vater verweigert es. Sie lebt schon seit Jahrenin einer anderen Stadt, ca. 20 Km vom KV entfernt. Der neue Wohnort waere wieder ca. 20 bis 25 Km entfernt, es wuerde sich am Umgang nichts ändern. Ihr Ex will nicht, dass sein Kind jetzt bei einem anderen Mann lebt und droht mit Gericht bei Umzug. Offizielle Begründung ist der Schulwechsel. Kaeme er damit vor Gericht durch? Er droht, dass er klagt, dass er das Kind bekommt, wobei es ja dann da auch einen Umzug mit Schulwechsel geben wuerde,v.a.da das Kind dann zur Oma kaeme.

von Annaleena am 22.06.2022, 16:42



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Anwalt fragen. Da kann euch eher geholfen werden. Meine Schwägerin durfte trotz Einwand ihres Mannes 80km weit entfernt ziehen. Eine Freundin nicht einmal eine Straße weiter. Frage: Kann der Freund nicht zu ihr ziehen? Also gemeinsame Wohnung in ihrer Stadt suchen? Wäre einfacher oder?

von zwergchen1984 am 22.06.2022, 19:44



Antwort auf Beitrag von zwergchen1984

Meiner Schwester gefällt es schon länger nicht mehr an ihrem Wohnort. War damals nach der Trennung eine Uebergangsloesung weil sie schnell eine Wohnung gebraucht hat. Sie sind am Wochenende schon sehr oft beim Neuen(der ja auch schon seit 2 Jahren ihr Freund ist)

von Annaleena am 22.06.2022, 21:18



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Lebt der Vater des Kindes alleine?

Mitglied inaktiv - 22.06.2022, 20:11



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Ja, er lebt allein

von Annaleena am 22.06.2022, 21:05



Antwort auf Beitrag von Annaleena

Hallo, das müsst Ihr bitte mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht klären, so etwas Wichtiges kannst Du nicht in einem Internet-Forum mit uns Laien klären wollen. Als erstes würde ich den Spieß umdrehen. Deine Schwester sollte ihrem Ex mit dem Gericht drohen, wenn er die Zustimmung verweigert. Sie kann ihm sagen, dass es sehr wohl Urteile gibt, wonach ein Umzug in diesem Rahmen natürlich erlaubt ist, weil diese Entfernung zumutbar ist. Das ist sie übrigens auch. Deine Schwester hat gute Chancen, das durchzusetzen. Ich würde mich notfalls auf eine gerichtliche Klärung einlassen. Das ist nichts Schlimmes, lasst Euch davon nicht so beeindrucken. Der Ex quatscht das nur vor sich hin, weil er denkt, Deine Schwester kriegt dann Angst. In Wirklichkeit gibt es eine gute Chance, dass der Schuss für ihn nach hinten losgeht. Auch vor den Kosten muss man sich nicht fürchten. Wenn sie wenig Einkommen hat, beantragt der Anwalt für sie einen Beratungsschein, dann ist die Beratung kostenlos. Fürs Gericht gibt es Prozesskostenhilfe, die beantragt ebenfalls der Anwalt. LG

von Bonnie am 23.06.2022, 08:33



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Wie alt ist das Kind ? Welche Klasse ? Was hat die Oma damit zu tun und ob der Vater alleine lebt ? 20 km links oder rechts ist egal - da würde ich (als Mutter) auch auf seine Zustimmung klagen und nicht auf seine warten. Wann wäre ein Wechsel ? Nach den Sommerferien ? Könnte eng werden (je nach Bundesland)

von Lena_1922 am 23.06.2022, 09:11



Antwort auf Beitrag von Lena_1922

Hier muss dich eine staatliche Schule aufnehmen, wenn du im Sprengel wohnst. Das ist kein Problem. Da meldet man sich einfach an. Kind kommt in die 3.Klasse

von Annaleena am 23.06.2022, 15:23



Antwort auf Beitrag von Annaleena

Ich dachte eher an die Zustimmung durch den Vater/das Gericht.... für das Kind wäre es ja nett das Schuljahr zu beenden und direkt nach den Ferien zu starten und nicht 17 Tage später

von Lena_1922 am 23.06.2022, 15:55



Antwort auf Beitrag von Lena_1922

ich hatte nach alleine leben gefragt, weil ich es krass gefunden hätte, wenn der Vater des Kindes seiner Exfrau verbietet, sich neu zu binden, während er vielleicht auch eine neue Frau zuhause hat Männer kommen manchmal auf die dollsten Ideen

Mitglied inaktiv - 24.06.2022, 12:11



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Es geht ihm nicht um die Frau, sondern darum dass dem Kind ein Stiefvater zugemutet wird. Ich verstehe ihn sogar ein bisschen, aber trotzdem ist die Beziehung vorbei und meine Schwester hat das Recht mit ihrem neuen Partner zusammen zu sein. Es klappt ja auch ganz gut mit den drei. Aber die Eifersucht des Vaters verstehe ich schon.

von Annaleena am 24.06.2022, 16:36



Antwort auf Beitrag von Annaleena

Vor Gericht würde das Argument des neuen Partners, den der KV nicht will, nichts zählen. Grundsätzlich aber darf die Schwester halt nur mit Zustimmung des Vaters umziehen. Da sich aber an der Entfernung für den Umgang nichts ändert, sind ei Chancen gut, dass ein Gericht dem auch zustimmt. Und vor Gericht wird es imZweifel auch entschieden. Ich würde auch erst mal dagegen halten und dem KV sagen, dass man sich gerne vor Gericht darüber streiten kann und seine Chancen, Recht zu bekommen, nicht so toll wären ;-) Immerhin ist der Lebensmittelpunkt ja wohl bei der Mutter - der würde bestehen bleiben, ebenso wie der Umgang. Wohingegen beim Vater das Kind sowohl seinen Lebensmittelpunkt verlieren würde, trotzdem seine Schule wechseln müsste und offenbar auch gar nicht ausreichend vom Vater selbst betreut werden könnte. Erst mal abwarten, ob er dann wirklich noch den Aufwand per Gericht betreiben will oder nicht doch den einfachen Weg der Zustimmung wählt.

von cube am 23.06.2022, 10:01



Antwort auf Beitrag von Annaleena

mal ganz simpel gedacht: die entfernung bleib gleich , nur der ort ändert sich? dann ist das doch als würde man im gleichen ort umziehen , da kann doch der kv auch nichts ausrichten , selbst dann nicht wenn sie zu jemandem hinzieht

Mitglied inaktiv - 23.06.2022, 10:24



Antwort auf Beitrag von Annaleena

Warum lässt denn deine Schwester die Zustimmung des KV nicht gerichtlich ersetzen? Kurz gesagt: sucht Euch eine Anwältin vor Ort, die sich damit auskennt. Ja, das kostet u.U. Geld, erspart Euch aber viel (nicht nur Geld).

von Berlin! am 23.06.2022, 15:33