Rekaalma
Hallo, im letzten Beitrag war ich mir ja noch nicht sicher, ob wir uns trennen oder es noch weiter versuchen. Wir haben die letzten Wochen viel darüber geredet und nun gemeinsam entschieden, dass wir uns trennen. Das Thema Unterhalt hat sich auch geregelt bzw. erledigt. Mein Grosser Sohn möchte bei seinem Vater bleiben und somit gleicht sich der Unterhalt fast aus. Die minimale Differenz überweist er mir dann. DaS Haus wird verkauft, sobald wir einen Käufer haben geht's an die Wohnungssuche. Nachdem nun nur 2 Kinder bei mir wohnen, wird erstmal eine 3 Zimmer Wohnung reichen, vielleicht ist auch eine kleine 4 Zimmer wohnung drin. Bin froh das wir das gemeinsam geklärt haben. Mein Großer kann natürlich jederzeit zu mir kommen, dass weiß er auch (deshalb wäre mir auch eine 4 Zimmer Wohnung lieber). Jetzt muss ich mich erstmal erkundigen, ob die Kinderbetreuungskosten von derzeit 500 Euro geringer werden. Wisst ihr wie das mit dem Wechsel der Steuerklasse ist (derzeit haben wir 4/4)...Kann ich das im laufenden Jahr ändern lassen ? VG Kathi
Ja, du kannst 1x pro Jahr die Steuerklasse wechseln. Aber dazu müsst ihr erst mal getrennt wohnen. Und ob das überhaupt im Trennungsjahr (ihr seid ja verheiratet, oder?) schon geht bzw. bevor ihr geschieden seid. Ich würde mich da mal bei einem Steuerberater oder Finanzamt erkundigen.
Hallo. Die Steuerklassen kann man im laufenden Jahr ändern, würde unter Umständen aber Nachteile mit sich bringen. Da ihr aber beide Kinder bei euch habt, habt ihr beide somit 2. Würde ich mal beim Finanzamt nachfragen, ob sich das eher positiv oder negativ auswirkt. Und es sollten beide die Klassen ändern lassen. Evtl bringt euch aber trotz Trennung für dieses Jahr eine gemeinsame Veranlagung noch was. Solange ihr verheiratet seid, geht das ja
Hallo, wir saßen zusammen im Januar 18 Bus (bin nur schon im November ausgestiegen). Schade das es mit euch nicht mehr klappt, aber gut finde ich es, dass ihr miteinander geredet und das zusammen entschieden habt. Gerade mit Kindern finde ich das sehr wichtig. Wegen den Betreungskosten.....es muss doch nur noch für einen gezahlt werden. Meine Schwägerin muss nur noch für einen Zwilling Kitagebühren bezahlen. Da sparst du ja schon einiges. Für die Wohnungssuche wünsche ich dir viel Glück.
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