Ich bin seit 27 Jahren geschieden.
Mein Ex war nach der Hochzeit nicht sehr arbeitsfreudig, sondern musste in den Knast und hinterher wurde es mit arbeiten nicht besser. Ich hab mich dann getrennt und bin auch weggezogen. Inzwischen habe ich wieder geheiratet, wir haben 3 erwachsene Kinder und ein Eigenheim.
Kann die Rentenkasse auf mich zukommen, dass ich für die Rente meines Ex aufkommen muss?
von
Zwurzenmami
am 30.07.2021, 14:22
Im Rahmen der Scheidung wird es doch einen Rentenausgleich gegeben haben.
Alles, was nach der Trennung war, interessiert nicht. Warum auch, ihr seid ja keine Angehörigen in gerade Linie, wo es mal Unterhaltsansprüche geben könnte.
von
Sonnenkäferchen
am 30.07.2021, 15:24
Es werden ja nur die Rentenansprüche gegeneinander aufgerechnet, die während der Ehezeit entstanden sind. Wenn es da keinen Ausgleich gegeben hat, würde ich jetzt mal reinen Tisch machen und das abschließen. Dabei helfen ein, zwei Anwaltsbesuche.
LG
von
Bela66
am 31.07.2021, 15:10
Bei uns würde das gemacht. Ein Bekannter hat meine Mutter diesbezüglich angesprochen, bei seiner Tochter sind die wohl angekommen und nun soll sie für ihn zahlen. Hat Post bekommen und den Brief nicht aufgemacht. Dann wurden da die Ansprüche wahrscheinlich nicht aufgerechnet
von
Zwurzenmami
am 31.07.2021, 15:21
Der Unterhaltsanspruch gegenüber den Kindern ist aber etwas anderes als der Rentenausgleich bei der Scheidung.
Auch ich müsste, sofern meine Mutter Sozialleistungen in Anspruch nimmt oder ins Pflegeheim muss, Zahlungen für sie tätigen. Auch, wenn ich seit meiner frühesten Kindheit nicht bei ihr aufgewachsen bin.
Aber mein Exmann, der Rentenpunkte erhalten hat, hat keinerlei Ansprüche mehr, obwohl er Hartz 4 Empfänger ist.
Allerdings ist der Selbstbehalt bei Kindern wohl höher als der bei Eltern gegenüber der Kinder. Aber von einer Kollegin weiß ich, dass auch das Einkommen ihres Mannes zählte, als sie zur Unterhaltszahlung gegenüber der Mutter zur Kasse gebeten wurde.
von
Kolkrabe
am 01.08.2021, 13:29