KleineMaus12
Hallo! Ich habe mich vor 4 Monaten von meinem Mann getrennt, im Oktober ist er ausgezogen. Ich habe mich dafür entschieden, über meine Anwältin den Kindesunterhalt einzufordern ab Dezember. Termin bei Anwältin habe ich diese Woche. Ich bin unentschlossen: soll ich ihm sagen, dass er bald Post von meiner Anwältin bekommt oder nicht? Zu unserer grundsätzlichen Kommunikation: Bis auf "Wer betreut wann die Kinder?" ... haben wir noch nicht über Haus, Kosten, Finanzierung, Scheidung (das ist für uns beide klar), etc. gesprochen. Wenn ich es nicht anspreche, lässt er es laufen (war in der Ehe auch schon so). Wenn ich ihn nicht informiere, wird er bestimmt überrascht bis verärgert sein (andererseits hat er mir ja auch nicht klar gesagt, dass er die letzten 2 Monate auch kein Unterhalt zahlt). Wenn ich ihn vorab informiere, muss ich mich mit seiner Reaktion auseinandersetzen. Vielleicht Kindergartenkram, aber es beschäftigen mich. Danke für Eure Rückmeldungen!
Du musst sofort selber Kindesunterhalt fordern. Darin kannst du das Anwaltsschreiben ankündigen. Mit jedem Tag, den du wartest, versagst du den Kindern den ihnen zustehenden Unterhalt, denn sie haben rückwirkend einen Anspruch von 0€, wenn es nicht eingefordert wurde. Einschreiben ist klar. Vielleicht reagiert dein Mann sauer. Vielleicht auch nicht. Aber darauf darfst und kannst du keine Rücksicht nehmen. Die Zeit für diese Art Rücksichtnahme ist vorbei.
Danke für Deine schnelle Antwort! Meinst Du, ich soll es mündlich oder schriftlich bei ihm ankündigen und dann auch erwähnen, dass sich meine Anwältin meldet?
Schriftlich und mit Zustellnachweis. Mündlich zählt nicht.
Du wirkst in deinen Posts sehr unsicher… Das solltest du schleunigst ändern. Sprich ihn an, sage ihm dass deine Anwältin derzeit den Kindes Unterhalt berechnet und er demnächst Post von ihr bekommt. Wenn er rum maulen will kann er das tun musst dich aber nicht interessieren, lass das nicht an dich heran. Er hätte Zeit gehabt von sich aus seine Verantwortung nachzukommen und Unterhalt zu zahlen. Wollte er nicht, also übernimmst du jetzt die Verantwortung mit deiner Anwältin. Mehr gibt es dazu nicht zu diskutieren, stell dich gerade hin, mach dich nicht klein! Wie schon geschrieben: Unterhalt gibt es nur wenn man ihn auch einfordert, sofern er nicht freiwillig seine Verantwortung erkennt und unterhalt zahlt. Persönlich finde ich es einfach besser wenn man vorher schon mal vorwarnt, und jemanden nicht einfach quasi ungeplant in einen Anwaltsbrief rein laufen lässt. Das gibt unnötig Böses Blut und verhärtet die Fronten wo es gar nicht sein muss. Solche Kleinigkeiten können auch entscheidend die Eltern- und auch die Paarebene beeinflussen. Alles Gute D
Hallo, Rücksicht brauchst du nicht (mehr) zu nehmen. Eine Trennung mit Kindern ist ein länger währender Prozess. Du kannst noch so vorsichtig sein, um deinem Noch-Mann nicht auf die Füße zu treten. Wenn ihm irgendwas übel aufstößt (kann pille-palle sein), weisst du auch nicht wie er reagiert. Im Laufe des Verfahrens wirst du wahrscheinlich noch manches Mal unangenehm überrascht werden wie sich der Ex-Partner entwickelt. Also sei von Anfang an selbstbewusst und fordere dein Recht und das deiner Kinder. PS: Schon seltsam, dass du den Unterhalt fordern musst. Darauf könnte dein Noch-Mann ja auch Mal kommen, oder? LG und alles Gute Streuselchen
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