Trennung vom Partner

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Fragen bzgl. Unstimmigkeiten mit Kindsvater etc.

Thema: Fragen bzgl. Unstimmigkeiten mit Kindsvater etc.

Hallo zusammen, ich habe folgende Frage..... Mein Ex und ich haben 2 Söhne (7+5 Jahre alt). Wir sind seit über 3 Jahren getrennt, hat sich aber ein Haus nah an unserem zu Hause gekauft, damit er nicht weit von den Kids weg ist. Soweit so gut. Die Trennung ansich war sehr unschön, er hat noch 1,5 Jahre bei mir gelebt und die Kinder mussten 1,5 Jahre erleben, wie der mein Ex mich bedroht, beschimpft etc. hat. Heute ist das Verhältnis zwischen uns recht schlecht. Es gibt Phasen, da ist es ok und dann bringt er wieder Dinge, die garnicht gehen. Er torpediert mich wo er kann, damit er der "Held" bei den Jungs ist und ich die blöde. Bei meinem Großen trägt es auch langsam schon Früchte, so dass von ihm Sprüche kommen wie "hier ist alles doof, beim Papa ist alles viel besser"! Ich glaube, ich muss keiner Mutter erklären wie weh sowas tut! Ein Beispiel.... Ich wollte meinem 7 jährigen Sohn in 2 Monaten zum 8. Geburtstag die Nintendo Switch kaufen, mein Ex wusste das, und hat ihm nun einfach so außer der Reihe die Switch gekauft. Nur ein Beispielen von vielen.... Wir haben uns mündlich auf Zeiten geeinigte (jedes 2. WE), jeden Mittwoch für 2 Std. und dann noch der Freitag an dem mein Kinder-WE ist. Dafür zahlt er auch 150-250 EUR weniger Unterhalt im Monat. Wir waren schonmal beim Jugendamt, da ich gern alles schriftlich haben möchte. Er hat sich aber nicht drauf eingelassen..... er lässt sich immer gern jegliche Möglichkeiten offen und sein Spruch ist immer "Es ist ja nichts in Stein gemeißelt" So langsam spitzt sich aber die Lage zu.... Er überschreitet meine Grenzen wo er nur kann. Ich habe die Nase wirklich gestrichen voll und möchte mit ihm nichts mehr zu tun haben, soweit das natürlich mit Kindern geht. Der Scheidung hat er auch noch nicht eingewilligt, da er wohl kein Geld dafür hat! Ich möchte, wie schon erwähnt, so langsam klare Verhältnisse.... Zeiten, vor allem auch Feiertag, Ferien etc. Kann man beim Jugendamt einen Termin machen, so dass er von Jugendamt bzgl. solcher Vereinbarungen angeschrieben wird? Irgendwie sowas in der Art? Viele Grüße

von Sarah_1982 am 28.04.2020, 10:40



Antwort auf Beitrag von Sarah_1982

Ja, ich würde das JA um Vermittlung bitten. Wichtig wäre aber, daß Du von den Kindern her argumentierst. Also nicht: "Mein Ex ist blöd und ich will nicht, daß er ständig willkürlich alles über den Haufen wirft!", auch nicht: "Mich nervt das, und ich will mit dem Saftsack möglichst wenig zu tun haben!", sondern: "Die Kinder brauchen Planbarkeit und Sicherheit!" Und wieso zahlt er weniger Unterhalt? Wer hat das festgelegt? Die Umgangszeiten rechtfertigen das keineswegs. Er muß auch der Scheidung nicht zustimmen. Nach drei Jahren Trennung kann die Scheidung einfach so durchgezogen werden - Ende Gelände. Nimm Du Dir einen Anwalt und zieh die Scheidung durch - und laß im Zuge dessen auch den Unterhalt titulieren. In voller Höhe. Da traf wohl ein Macher auf eine Machenlasserin. Ändere das!

von Strudelteigteilchen am 28.04.2020, 11:47



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

jugendamt ja aber auch die werden nicht den alltagston deines ex verhindern können. ich wäre da aus erfahrung heraus schon etwas strenger mit allen . erst einmal sieh ihn als nachbarn , der zufällig verwandt mit deinen kindern ist ....mehr ist da nicht mehr zwischen euch und den ärger ist er dann auch nicht mehr wert. dann würde ich vater und sohn das glück gönnen , es gern mal miteinander zu versuchen , da ist auch gleich die differenz des unterhalts ausgeglichen. dein kind liebt dich trotzdem, sie können nur noch nicht so vrausschauend denken und lassen sich leicht materiell fangen

Mitglied inaktiv - 28.04.2020, 12:18



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Mitglied inaktiv - 28.04.2020, 12:19



Antwort auf Beitrag von Sarah_1982

Zum Jugendamt kannst du gehen, aber dort wird er nichts unterschreiben müssen, denn dahingehend hat das Jugendamt keine Handhabe. Wenn er dort nichts Unterschreiben will, muss er das auch nicht. Und selbst wenn er dort etwas unterschreibt, ist es lediglich wie eine mündliche Vereinbarung zwischen euch beiden, sprich, das Jugendamt kann keine Sanktionen verhängen Wenn du es wirklich fest haben willst musst du eine Umgangsregelung durch das zuständige Familiengericht beantragen. Diese ist dann auch durch das Gericht sanktionierbar, wenn sich einer nicht am das beschlossene hält. Und bitte niemals schlecht über das andere Elternteil inm Gegenwart der Kinder sprechen! Es gibt wenig schlimmeres für Kinder, da sie sowohl Mama als auch Papa lieb haben und das sollen sie sich. Probleme immer auf der Elternebene lassen! Und das seid und bleibt ihr - Eltern eurer Kinder. Egal ob geschieden oder nicht. Also ganz aus dem Leben streichen klappt eh nicht.

von @ni am 28.04.2020, 20:06



Antwort auf Beitrag von Sarah_1982

Warum wusste er, dass du Nintendo schenken wolltest? Sowas würde ich ihm per se nicht sagen. Und noch viel wichtiger: der Kindesunterhalt hat nichts damit zu tun, dass die Kinder öfters mal bei ihrem Papa übernachten. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Wenn die Kinder hauptsächlich bei dir wohnen bekommst du den, um z. B. den Platz (Kindezimmer) zu finanzieren, die ganzen anderen Dinge die man zum Leben braucht, Kleider, Schulsachen etc. Dass die Kinder ihren Papa alle 2 WoE und vl mal unter Woche sehen ist dabei schon miteingerechnet. Ich finde es sowieso sehr schäbig, wenn Mann weniger zahlen möchte, wenn Kinder mal eine Nacht mehr bei ihm übernachten. Die 5€ fürs Essen ....! Nimm dir einen Anwalt, lass dich scheiden und lass dabei das Geldliche klären!!!! Dafür brauchst du kein Einverständnis von ihm. Alles Gute

von Mickymouse am 02.05.2020, 09:13