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Frage Rückzahlung

Thema: Frage Rückzahlung

Hallo zusammen, kennt sich jemand aus wenn man nach der Scheidung eine Steuererklärung abgibt und sich zusammen veranlagt lässt ( aus 2016) und eine Rückzahlung von 1000 Euro kommt ( ich hab 2016 gerade ein halbes Jahr gearbeitet, Jahreseinkommen 9000 Euro ) mein Ex das dreifache verdient ,er hatte meinen Sohn noch bis Ende 2016 auf der Steuerkarte ( nicht sein Sohn) . Hab des lieben friedens willen auf Trennungsunterhalt verzichtet, er hatte bis Ende 2016 die günstige Steuerklasse ( ich 5!!) muss dazu sagen er ist ein Narzist und ich hab aus Angst auf vieles verzichtet weil ich kein Geld und keine Kraft hatte vor Gericht zu zackern. Nun hat er mir vor einem Jahr was geschrieben das er steuerliche Rückzahlungen alleine trägt für 2014 - 2016 und von mir nichts fordern wird, nun kommt die Rückzahlung und er will für mein Einkommen von mir den Anteil. Aus o.g. Gründen sehe ich das aber nicht ein, ich bin im August 2016 ausgezogen und hatte trotzdem noch Steuerklasse 5 und er nur Vorteile. Zählt die von ihm geschriebene Verzichtserklärung wenn es hart auf hart kommt? Jetzt spinnt er natürlich rum und man kann nicht vernünftig mit ihm reden.

von Tessy77 am 31.03.2020, 08:21



Antwort auf Beitrag von Tessy77

ich kann dir nur berichten, dass es sehr schwierig ist, den anteil einzufordern, d.h. ich würde es an deiner stelle als heisse luft betrachten. hatte mich mal beim anwalt erkundigt, bei deinem minieinkommen ist es dann schon dreimal nicht wert.

Mitglied inaktiv - 31.03.2020, 09:26



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Ok gut zu wissen. Auch wenn wir zusammen veranlagt waren ? Er hat immerhin 35000 mehr Einkommen gehabt. Danke

von Tessy77 am 31.03.2020, 12:18



Antwort auf Beitrag von Tessy77

auch und gerade wenn ihr zusammen veranlagt wart!!!

Mitglied inaktiv - 31.03.2020, 18:24



Antwort auf Beitrag von Tessy77

Na schau, wenn du eh so viel weniger verdient hast als er dann wäre ja auch dein Anteil der Rückzahlung minimal. Da lohnt sich kaum ein Streit.

von lilly1211 am 01.04.2020, 14:56



Antwort auf Beitrag von Tessy77

Du musst beim Finanzamt einen Aufteilungsbescheid beantragen, dann wird ausgerechnet wieviel der Nachzahlung auf dich entfällt. Das zahlst du dann an das Finanzamt und bist raus. Ihm zahlst du auf jeden Fall nichts. Die Verzichtserklärung hat keine Wirkung vor dem Finanzamt. Hast du schon Steuerbescheide erhalten?

von Mugi0303 am 02.04.2020, 21:33