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Aufenthaltsbestimmungsrecht während Schwangerschaft

Aufenthaltsbestimmungsrecht während Schwangerschaft

elfenbeinlie

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Hallo Kann mir der kindsvater den umzug zurück in die heimat während der schwangerschaft verbieten? 30 SSW. (zurzeit CH, Heimatort DE, unverheiratet, keine gemeinsame Wohnung, getrennt, vaterschaft wurde noch nicht anerkannt und die sorgerechts reglung ebenfalls noch nicht) Danke schonmal!!!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von elfenbeinlie

Äh... Nein. Denn das Kind ist ja noch nicht geboren.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von elfenbeinlie

Du selber darfst auch nach der Geburt, mit anerkannter Vaterschaft und gemeinsamen Sorgerecht jederzeit umziehen, wohin Du willst. Lediglich bei einem Umzug des Kindes hat er - bei gemeinsamen Sorgerecht, wofür die festgestellte Vaterschaft die Voraussetzung ist - ein Mitspracherecht. Aber es ist ja noch gar kein Kind da, über das er bestimmen könnte.


Hexhex

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Antwort auf Beitrag von elfenbeinlie

Ich würde zügig heimziehen und noch in der Schwangerschaft Tatsachen schaffen. Das ist rechtlich klarer und leichter, als wenn das Kind da ist. Denn manche Gesetze sind vielleicht in der Schweiz anders als hier, wenn das Kind einmal da ist. Ich sag‘s mal kurz und knackig: Ab nach Hause! LG


fsw

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Antwort auf Beitrag von elfenbeinlie

Ziehe jetzt - so schnell,wie möglich -um! Bis jetzt hast du Alleiniges Sorgerecht. Es gibt ja sicher gute Gründe (falls hier komische Kommentare kommen).


desireekk

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Antwort auf Beitrag von elfenbeinlie

Tja.... das Kind hat ja noch nicht mal einen Vater! Zumindest nicht nach dt. Recht, wobei das CH-Recht wohl kaum anders sein dürfte. Also: - das Kind hat keinen Vater (JEDER Mann auf der Welt kann derzeit der Vater sein da kein Ehemann vorhanden) Ggf. schade für den evtl. engagierten KV und dann später für das Kind, ist aber so. Gruss D