Mommy2be8.17
Ich habe durch Zufall etwas herausgefunden, was ich gerne mit Euch teilen möchte. Wenn Ihr vor der Trennung Steuerklasse V hattet, stünde Euch i.d.R. ja eine Steuererstattung zu. Wenn Ihr die letzte gemeinsame Steuererklärung gemacht habt könnt Ihr wenn eine Nachzahlung mit dem Bescheid kommt einen kurzen formlosen 3-Zeiler an das Finanzamt schicken, wo Ihr um die Aufteilung der Steuerschuld bittet. Der Ex kann diese auch nicht verwähren, sprich er kann dies nicht ablehnen. Ich habe das gemacht u. muss jetzt NICHTS nachzahlen, da ich eigentlich eine Erstattung bekommen hätte. Diese bekomme ich zwar nicht, aber dafür muss er jetzt alleine für die kompletten Steuerschulden alleine aufkommen. Gerne u.a. hier nachzulesen: https://www.anwalt.de/rechtstipps/aufteilung-der-steuerschuld-zwischen-eheleuten-nutzen_109350.html
Hallo! Du hättest aber einfach auch eine Einzelveranlagung machen können. Man muss keine Zusammenveranlagung machen. In der Ehe nicht und auch nicht im Jahr der Trennung. Mit Elster hättest du dir das vorab auch ausrechnen können...LG
Vielen Dank für den Tipp! Es ist immer gut, sich selber mit finanziellen Themen auseinanderzusetzen... Viele Grüße Sabine
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