Elternforum Trennung vom Partner

Anrecht auf wbs wohnung vor eltenrgeld vor Trennung

Anrecht auf wbs wohnung vor eltenrgeld vor Trennung

el1308

Hallo, ab April 2023 werde ich elterngeld für 2 jahre erhalten und habe damit ein Einkommen mit dem ich Anspruch auf einen wbs schein habe. Aufgrund privater gründe muss ich mir jetzt dringend eine Wohnung suchen die für mich und mein zukünftiges Baby ist. Aktuell bin ich im beschäftigungsverbot und habe noch ein Einkommen bei dem ich keinen Anspruch auf einen wbs schein habe. Hat jemand Erfahrung wie das abläuft. Ich möchte ungern mit einen Säugling auf wohnung suche gehen zudem ich alleinerziehend sein werde . Hilfe von kindsvater kann ich nicht erwarten.


zwergchen1984

Antwort auf Beitrag von el1308

Was verdienst du denn, dass du kein Recht auf einen Wohnberechtigungsschein hast? Da gibt es Obergrenze und ich weiß nicht, ob das noch so ist, aber ab einer bestimmten Schwangerschaftswoche zählt das Baby mit als Person. Ich würde also erneut einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein stellen.


heli89

Antwort auf Beitrag von el1308

Hast du schon mal bei der entsprechenden Stelle im Amt, die den WBS ausstellt, nachgefragt? Bei uns war die Sache damals auch ein bisschen verzwickt, hatte zwar nicht mit Schwangerschaft zu tun sondern mit Studium und Ausbildung, aber mir hat man dort weiterhelfen können.


Lena_1922

Antwort auf Beitrag von el1308

Das ist kompliziert - du brauchst die Wohnung ja vor dem Elterngeldbezug und der WBS wird auf Grund deines derzeitigen Einkommens ausgestellt. Bei uns gibt es sehr wenige Wohnungen mit WBS und das sind auch nicht die günstigen - teilweise 40 % Nebenkosten - da würde ich mri genau überlegen ob ich da auf Dauer einziehe. Zu deinem Elterngeld kommt noch Kindergeld und zumindest Unterhaltsvorschuss. Die Zahlungsfähigkeit vom Vater des Kindes muss festgestellt werden, denn er muss eigentlich Kindesunterhalt und Betreungsunterhalt zahlen. Manchmal reicht es den Behörden der Bescheid das er keinen Kindesunterhalt zahlen kann, damit ist klar, das er dann auch keine Betreuungsunterhalt leisten kann. Zur Not kannst du mit Wohngeld und/oder ALG II aufstocken. Die Anträge kannst du aber erst stellen, wenn du die Bescheide hast. Ich würde mir eine unabhängige Wohnung suchen - das ist deutlich leichter oder prüfen ob du doch noch in der jetzigen bleiben kannst.