Elternforum Trennung vom Partner

Adoption

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Jonas1992

Hallo, Ich habe mich damals von meiner ex Freundin getrennt. Zum damaligen Zeitpunkt war unser Sohn 3 Monate alt. Ich habe weder mit Frau noch mit Kind Kontakt gehabt und wollte nun den Umgang zu meinem Sohn. Der kleine wird jetzt 4 und sie ist seid 3 Jahren in einer glücklichen Beziehung. Sie hat unseren Sohn so aufgezogen, daß unser Sohn zu ihrem jetzigen Mann Papa sagt. Sie möchte nicht das ich Umgang habe, weil ich mich die ganzen Jahre nicht gemeldet hab und sie jetzt eine Familie sind. Aber Unterhalt soll ich weiter bezahlen. So arschig wie das jetzt vllt klingt. Ich habe keine Bindung zu meinem Sohn und der Mann meiner es Freundin eine innige Bindung zu ihm. Kann ich meine ex Freundin vorschlagen das ihr neuer Partner den Kleinen adoptiert? Wenn ja wie gehe ich sowas an ich will ja nicht als arschl*** hingestellt werden beim JA auch nicht. Ich würde es nur gut meinen für ihre Familie. Dankeschön für eure Antworten.


nils

Antwort auf Beitrag von Jonas1992

Ich weiß nicht, ob deine Ex das will bzw. ihr Partner. Wenn sie das Kind adoptieren, dann fällt der Unterhalt weg, den sie ja von dir bekommen. Außerdem ist es nie zu spät für sein Kind da zu sein. Ich würde da keine Zeit verlieren um mit ihm in Kontakt zu treten. 4 Jahre ist noch sehr klein und je kleiner die Kinder sind umso leichter ist es, dass man mit ihnen eine Beziehung aufbaut. Einfach mit ihnen am Spielplatz, Zoo,... gehen. Und ich denke schon, dass dein Sohn irgendwann mal fragt wer denn sein leiblicher Vater ist. Ich denke nicht, dass du dich ganz aus seinem Leben verabschieden kannst.


Jonas1992

Antwort auf Beitrag von nils

Ja aber Sie verweigert mir komplett das Recht dazu. Und sie sagt ich würde ihn damit psyschich krank machen weil er dann nicht mehr wüsste was überhaupt Sache ist. Das will ich ja auch nicht.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Jonas1992

zur Adoption zwingen kannst du den anderen mann nicht. zu mehr bzw. überhaupt umgang schon.


HeyDu!

Antwort auf Beitrag von nils

Die Frage ist, wie viel ist ihnen ihre heile Welt wert. Sie verweigern Umgang, geben den Partner als Vater vor. Ich würde es versuchen und die Adoption oder die Wahrheit fordern. Ich kann verstehen, dass ein Vater keinen Unterhalt zahlen möchte, wenn er keinen Bezug hat. Wünsche Dir viel Erfolg.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Jonas1992

Ein Bekannter von mir hat es vor 15 Jahren gewagt. Getrennt von seiner Ex war er schon länger, sah sein Kind kaum. Sie hatte dann eine neue Beziehung, der neue Partner wurde auch "Papa" genannt. Er schlug ihr vor, im Interesse des Kindes, das Kind zu Adoption freizugeben. Sie nahm es an. Allerdings weiß das Kind, dass es adoptiert wurde und wer der leibliche Vater bzw. Erzeuger ist. Kontakt besteht sporadisch mal(inzwischen ist das Kind volljährig). Ich würde es dem Jugendamt bzw. deiner Ex genauso verklickern. Das du keinen Bezug zu deinem Kind hast, dein Kind den neuen Partner als Papa sieht und du es zu Adoption freigeben möchtest. Zum Wohle des Kindes, damit sie auch auf dem Papier als Familie gelten. Oder so ähnlich. Solltest du den Umgang wollen(und jetzt nicht mit "Sie verweigert mir den Umgang" ankommen), dann musst du kämpfen. Sie ist dazu verpflichtet, dir Umgang zu gewähren. Das Du nicht gleich reinplatzen kannst mit den Worten:"ICH bin dein Papa!" sollte klar sein. Dennoch kann man deinem Kind, wenn ihr eine Bindung habt und er älter ist, durchaus erzählen wer sein leiblicher Papa ist. Klar sollte auch sein, dass du deinen Sohn nicht von jetzt auf gleich übers Wochenende bekommen würdest. Ein paar Stunden in der Woche, wahrscheinlich bei ihr zu Hause, wären ein guter Einstieg. Das könnte man dann nach und nach ausbauen. Das musst du aber von ganzen Herzen wollen. Nicht erst ein paar Wochen lang kommen, mit deinem Sohn Zeit verbringen und nach ein paar Monaten hast du plötzlich keine Lust mehr. Wahrscheinlich hat sie davor Bedenken und meint das mit "psychisch Belasten". Überlege und hole dir dann nach deiner Entscheidung alle Beteiligten ran. Alles Gute!


Felica

Antwort auf Beitrag von Jonas1992

Also für mich hört es sich schon nach Rosinenpickerei an. Wenn die beiden dem Kind vorgaukeln der andere wäre der Vater, dann machtes durchaus Sinn ihn auch dazu rechtlich zu machen. Ansonsten wäre es für das Kind nämlich besser gewesen von Anfang an mit offenen Karten zu spielen. Dann gäbe es einen großen teil der jetzigen Problematik nicht. Der Mann nennt sich Vater, also sollte er auch entsprechend dazu stehen, sprich auch Unterhalt usw übernehmen. Sind die beiden dazu nicht bereit, würde ich darauf pochen das entsprechend dann in Zukunft Umgang stattfindet, sofern du nun bereit bist auch wirklich Vater zu sein. Sonst bleib lieber in der Versenkung. Solltest du wirklich Umgang haben wollen, mach einen Termin beim JA aus, lass dich dort beraten wie man am besten vorgehen sollte. Ich würde dort auch die Befürchtungen ansprechend wie es für das Kind sein muss da jetzt plötzlich einen fremden Mann als Vater präsentiert zu bekommen und wie man das am besten lösen kann. Im Grunde genommen habt ihr 3 Erwachsenen so richtig Sch... gebaut. Und der Kleine wird es jetzt ausbaden müssen. Jetzt heißt es halt die beste Lösung zu finden wie es für iohn am leichtesten ist.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Jonas1992

ich finde es immer wieder grandios , wie ein mann situtionen chafft , mal hü mal hott und die frau dann immer mitspielen muss. du warst an der zeugung beteiligt und du hast entschieden keinen kontakt zu haben und sie musste damit leben jetzt entscheidest du wieder , was du willst und alle sollen wieder springen ...so geht das leider nicht sei froh das dein kind vaterersatz hatte und hat, das dieser nun auch nioch deine finanzen am kind übernehmen soll ist schon arg dreist von dir


Mitglied inaktiv

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ob durch Adoption des anderen Mannes od. du klagst ein Umgangsrecht ein. Das Kind muss in klaren Verhältnissen leben. Ich hatte denselben Fall im nahen Freundeskreis. Der einzige Unterschied, die beiden hatten auch noch ein gemeinsames, jüngeres Kind. Der Grosse hatte eine sehr enge Bindung zum Freund der Mutter und Vater seiner Halbschwester. Er nannte ihn Papa, die haben dem Buben erst bei der Einschulung gesagt, dass er einen anderen (Erzeuger) Papa hat...... Ich habe den beiden schon damals geraten, er soll den Buben adoptieren, aber sie wollten nicht auf den monatlichen Unterhalt vom Erzeuger verzichten, der nie Kontakt haben durfte. Leider trennten sich die beiden dann aber nach Jahren, da war der Bub ca. 12. Rosenkrieg. Die Mutter erlaubte dem Jungen nicht mehr, ihren Ex zu sehen (seinen emotionalen Vater), die Schwester durfte jedes Wochenende hin, weil ja leibliches Kind. Der Bub tat mir so leid. Und der emotionale Papa hatte überhaupt gar keine Rechte, null. Der kann Umgangsrecht einklagen wie er will, wenn die Mutter sich quer stellt......No Chance. Und das soll zum Wohle des Kindes sein??? bla bla Stellt euch vor. Bis 7 denkst, es ist dein Vater (er war engagierter als manch richtiger Vater), hast eine enge Bindung, dann erfährst du, es gibt ein anderer "Vater", egal, Liebe kennt keine Grenzen. Mit 12 verlierst du den Halt, weil es zur Trennung und somit zum Kontaktabbruch zum "Vater" kommt. Rechtlich hast du keine Chance, die Mutter erlaubt es nicht (war frustriert und wollte ihren Ex verletzen). Der"richtige" Vater ist aber auch nicht greifbar. Ein Drama war das damals. Der Bub war 12/13, super Alter!! Hat den Halt total verloren. Er zog die Arschkarte. Jetzt ist er ca. 17.... lebt bei Pflegeltern, läuft nicht ideal, war aber schon schlimmer. Toi toi toi. Ihr könnte ich den Hals umdrehen. Jahrelang hat sie profitiert von seinem Engagement, auch finanziell, dafür war er als Vater und Partner gut (genug). Wenn sie einer Adoption nicht zustimmen (das wäre Konsequenz und dem Jungen gegenüber fair), dann klag wenigstens das Umgangsrecht für dich und den Jungen ein und versuch einen Bezug aufzubauen. Damit dein Kind doch noch wen hat, sollte es hart auf hart kommen. Es könnte ja auch der Mutter was passieren, was wir natürlich nicht hoffen. Alles Gute


kirshinka

Antwort auf Beitrag von Jonas1992

Natürlich machst du ihn nicht psychisch krank! So ein Quatsch! Dein Sohn hat ein Recht auf Umgang mit seinem Vater! Geh zum Jugendamt und nimm Dir einen anständigen Anwalt - klag auf gemeinsames Sorgerecht - Deine Ex hat nicht darüber zu bestimmen, ob du Umgang hast oder nicht! Stell dich auf die Hinterbeine! Adoptieren wird die Ex sicherlich nicht wollen, dann fällt ja der Unterhalt weg!


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von kirshinka

aber sie darf durchaus wenig darüber erfreut sein , wenn er nun aus der veresenkung auftaucht ,obwohl gerade alles super läuft


shinead

Antwort auf Beitrag von Jonas1992

Freundlich lächelnd der Ex mitteilen, dass sie aktuell zwei Optionen hat: 1. Ihr aktueller Lebenspartner wird ab sofort nicht nur "Papa" genannt sondern wird es per Adoption, oder 2. Du gehst zum Jugendamt und forderst Umgang den Du wenn nötig auch einklagst (genauso wie in diesem Zuge dann auch das gemeinsame Sorgerecht). Dann kann sie sich überlegen, wie sie es gerne hätte.


Jonas1992

Antwort auf Beitrag von shinead

Hallo das ist doch aber Erpressung. Bzw kann Sie es denn als Erpressung hinstellen?


shinead

Antwort auf Beitrag von Jonas1992

Wenn ich das richtig verstanden habe, hattest Du bzgl. Umgang angefragt. Das wurde Dir verwehrt mit der Begründung, dass der neue Lebenspartner dem Kind als Papa gilt und Umgang Deinerseits nicht gewünscht wird. Initial wolltest Du also Umgang. Das Kind hat schlicht ein Anrecht darauf seinen richtigen Vater kennen zu lernen und Du hast Anspruch darauf, dein Umgangsrecht wahrzunehmen. Die Meinung und die Lügen der Kindsmutter spielen da keine Rolle. Auch nicht ihre Befindlichkeiten. Im Prinzip gibst Du ihr mit dem Adoptionsangebot eine Möglichkeit aus ihrem persönlichen Dilemma (Dein Anspruch vs. ihre Lüge/Wünsche) heraus zu kommen. Sprich doch sonst mal mit dem Jugendamt darüber. Ich würde mich auf jeden Fall von der Mutter nicht so vorführen lassen wollen. Sie will Dir alle Rechte am Kind entziehen, auf Deine Pflichten aber nicht verzichten. Das geht so nicht und da ist es m.E. verständlich, wenn Du entweder Deine Rechte einforderst oder Deine Pflichten abgeben willst. Erpressung ist gem. StGB §253 Abs. 1: Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Du machst nichts rechtswidriges, Du bereicherst Dich nicht. Daher ist es keine Erpressung. Du forderst lediglich eine Entscheidung ihrerseits und stellst ihr dabei zwei Optionen zur Verfügung. Vielleicht hat sie noch eine Dritte anzubieten die für euch beide in Ordnung ist (und sich von der aktuellen Situation unterscheidet). Aber nein - keine Erpressung.