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Wielange trägt die Gesetzliche KK eigentlich die Kosten für eine Hebamme

Wielange trägt die Gesetzliche KK eigentlich die Kosten für eine Hebamme

jamelek

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Hallo, immer wieder in regelmäßigen Abständen habe ich an der rechten Brust Probleme mit einem verstopften Milchkanal. Jetzt mal wieder. Habe versucht das Bläschen vorsichtig aufzustechen, aber irgendwie bekomme ich das nicht richtig hin oder ich treffe nicht richtig. Müsste doch eigentlich Milch rauslaufen nach dem Stechen, oder? Kam jedenfalls nix und dr schmerz besteht weiterhin und über Nacht hat sich auch ein neues Bläschen gebildet. Das Stillkind ist allerdings schon 13 Monate, kann ich da noch auf Krankenkassenabrechnung die Hebamme bitten, dass sie kommt und das mal fachmännisch aufsticht? LG Jamelek


Hexhex

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Antwort auf Beitrag von jamelek

Die offizielle Formulierung heißt: Es sind weitere acht Hebammenbesuche möglich nach der normalen Vorsorge, und zwar "entweder bis zum vollendeten neunten Lebensmonat oder bis zum Ende der Stillzeit." Ob das heißt, dass man auch nach 13 Monaten noch die Hebi bestellen kann, weiß ich jetzt auch nicht. Von daher: Ruf sie einfach kurz an, sie kann Dir das rasch sagen. Zur Not würde ich die Hebi sogar ein Mal selbst bezahlen. Du kannst aber auch eine kostenlose Stillberatung in Anspruch nehmen. Gut ausgebildet und von Ärzten empfohlen sind die Mitarbeiterinnen der La Leche Liga (Telefonnummern in Deiner Nähe unter www.lalecheliga.de. Ich hab' da auch mehrfach angerufen. LG