Jade123
Hallo liebe stillmamas, Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, da ich eher eine rechtliche Frage habe, die aber indirekt auch das stillen betrifft! Im Internet finde ich nichts aussagekräftiges zu dem Thema. Anfangsmilch also pre und 1er dürfen ja nicht beworben werden und auch nich im Angebot sein. Stimmt das? Ist es denn erlaubt, die Milch in einem Sparabo anzubieten, bei dem man dauerhaft so und so viel Prozent drauf bekommt? Und ich hatte zusätzlich im Gesetzestext gelesen, dass die künstliche säuglingsmilch nicht mit Muttermilch gleichgesetzt oder höher gestellt werden darf. Nun finde ich in der produktbeschreibung (ist bei vielen Muttermilch Ersatzprodukten so) oftmals die Aussage "wie in Muttermilch" Man bezieht diese Aussage oft nur auf ein paar bestimmte Aspekte, aber dennoch etwas Verbraucher irreführend oder? Ich weiß das sind sehr spezielle Fragen, aber es interessiert mich sehr. Liebe Grüße
Sofort verklagen!
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