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Frage bzgl. Stillen und Nachtarbeit

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Frage bzgl. Stillen und Nachtarbeit

M@mi

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Stillenden Müttern ist die Nachtarbeit laut Mutterschutzgesetz ja nicht erlaubt.Da ich nach der Geburt unseres zweiten Kindes nach dem Mutterschutz wieder Vollzeit arbeiten gehe und gerne auch nachts arbeiten will, habe ich mich beim Gewerbeaufsichtsamt erkundigt, ob es denn eine Ausnahmeregelung gibt. Die haben geschrieben, dass dies möglich ist, muss nur Antrag von mir beim AG und AG beim Gewerbeaufsichtsamt stellen und ein Attest vom Arzt vorliegen. Diese Ausnahmeregelung kostet 122 Euro. Hatte dies schon mal jemand von euch und hat die Kosten der AG oder ihr selber getragen? Danke!


Fischstäbchen

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Antwort auf Beitrag von M@mi

Hallo, um meine Ausbildung zu beenden musste ich auch noch ein paar Nachtdienste machen. Habe die dann einfach gemacht, war auf der Station im KH ganz unproblematisch und habe abgepumpt (ohne irgendeine Genehmigung, waren aber auch nur ein paar Nächte). Für meinen Mann waren die Nächte allerdings weniger schön, er musste ja der Kleinen was geben, sie hat viel geweint, ich war froh, als die Nächte vorbei waren und würde das auch nie wieder so machen. Dabei war meine Maus da schon über 1 Jahr alt! Direkt nach dem Mutterschutz wieder nachts arbeiten wird bestimmt sehr anstrengend, v.a. da die Kinder in dem Alter ja besonders abends und nachts an der Brust hängen... alles Gute!