Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Wollt ihr es lesen, was SIE geschrieben hat? :-)

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für die, die den Fall mitverfolgt haben.... das hat sie über ebay geschrieben und den Fall abgeschlossen: Ich glaube Sie haben uns nicht richtig verstanden! Sie überweisen uns das Geld bis Freitag zurück, oder es ergeht Strafanzeige bei der Polizei gegen Sie. Die Ware ist nicht bei uns eingetroffen, es ist Ihre Pflicht sich ordnungsgemäß zu verhalten, d.h.: umgehende Rückerstattung des Kaufbetrages. Bei Verlust der Ware haftet das Transportunternehmen (bei versichertem Versand) jedoch IHNEN gegenüber und nicht uns! Wir benötigen die Sachen jetzt und nicht irgendwann! Ich habe meine Freundin schon vorgerwarnt, das was kommen könnte... vielleicht sollte sich meine Freundin mal bei der Polizei erkundigen, ob so eine Anzeige entgegengenommen wird? Wär ja ne Frechheit, man verhält sich richtig, kümmert sich darum, das das Paket wieder auftaucht und dann... Susi


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Hallo, Die hat doch echt nen Knall !!!!!!!!!!!!!!! Antworte da bloß nicht mehr drauf !!!!!!!!!!!!!!! Wenn Du ne Rechtschutzversicherung hast, dann nimm Dir nen Anwalt und erkundige Dich da mal. LG


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daß hört sich ja schon schwer nach SOCKENSCHUSS an !!! Ich glaub ich hatte da bis jetzt echt ganz großes Schwein bei ebax... Hab immer sehr verständnisvolle Käufer wenn mal was schiefgeht Puh!! lg jessica


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Hallo, allein die Schreibweise zeigt ja schon, dass das nicht gerade eine Käuferin mit Nieveau ist... Ich meine, blöd für den Käufer ist es ja wirklcih, er hat bezahlt und das Paket nicht bekommen (ich gehe jetzt ja mal davon aus, dass es stimmt). Und nun muss er sich völlig auf der VERKÄUFER verlassen, dass dieser auch rasch handelt und sich bei der Post dann dahinter klemmt. Sowas kann sich ja ewig hinziehen. Von daher würde ich bei "normalen" Käufern (also nicht solche mit einer dermaßen schlechten Kinderstube) schon das Geld zurücküberweisen...aber wie immer: Der Ton macht die Musik! LG Booki


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Hallo, wie schon öfters geschrieben, würde ich an Deiner Stelle abwarten bis die Post die Sache geklärt hat. Vorher würde ich ihr kein Geld zurückerstatten. Du weisst ja schließlich nicht, was mit dem Paket passiert ist. Ich würde ihr nochmals schreiben, dass Du das Ergebnis vom Nachforschungsauftrag abwartest, bevor sie das Geld zurückerhält. Und fertig! Irgendwann wird sie das schon kapieren!


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naja, wollte ihr eigentlich nicht mehr schreiben, weil es nix bringt...die liest ja gar nicht genau, was man ihr schreibt..sie meint wohl, ich will mit ihrem Geld stiften gehen...wenn doch meine Freundin das auch mal lernen würde, ebay... :-)), dann hätte ich keine schlaflosen Nächte :-)


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ich würde ihr das geld nicht überweisen, du hast den nachweiss, das du es verschickt hast, der rest ist ihr pech , steht sogar meistens unter manchen artikeln bei ebay, bei verlust....haftet der käufer.


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denn ich hab schon zweimal was kaputtes erhalten - auf dem Transportweg kaputt gegangen - und da wurde mir gesagt, dass ich als Käufer die Pflicht hab, alles mit der Post zu regeln, den VK geht das gar nix mehr an. Soll sie doch zur Polizei rennen - die lachen sich nen Ast ... Denn bei Beträgen unter 30 Euro passiert absolut gar nichts. Und wenns dann um 300 Euro gehen würde, dann wird der "Beschuldigte" erstmal angeschrieben - und in dem Fall wäre ja eine Stellungnahme kein Problem. (Vielleicht taucht das Paket ja schneller auf, wenn die Polizei danach suchen lässt? ggg) allg: die VK hat wohl der Fuchs gebissen oder was?


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Für alle, die bisher noch nicht gelacht haben, können es jetzt nach diesem Text tun. Die Tussi hat ´nen Knall.