kababaer
LG kaba
ich glaub 3 monate
Für Vermieter im Falle von Eigenbedarf o.ä. gelten je nach Vertragsdauer längere Fristen. LG
es kommt auf die Dauer des Mietverhältnisses an, ab 8 Jahre ist die Frist bei 9 Monaten, soweit mir das im Gedächnis ist
wenn nichts drin steht dann hast du doch keine???? es ist doch ein vertrag!!!!!!!!und da ist alles geregelt
Es sind bei Wohnraum für den Mieter IMMER MAXIMAL 3 Monate zum Monatsende. EGAL was im Vertrag steht und EGAL wie alt das Mietverhältnis ist. Für den VERMIETER sind es 3, 6 oder maximal 9 Monate, je nach Dauer des Mietverhältnisses. Wenn NICHTS im Mietvertrag steht gilt automatisch die gesetzliche Regelung (eben 3 Monate). Diese Regelungen sind im Wohnraummietrecht gesetzlich festgelegt und unabdingbar (es steht "Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam" unter nahezu jedem wohnraummietrechtsspezifischen Paragraphen).
immer 3 monate
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