Mitglied inaktiv
Kann mir jemand sagen, wie groß der Kinderausweis ist? Hat er die Größe von dem normalen Perso?
Ein Reisepas?? Der ist normal groß. Wie ein anderer Ausweiß auch Der für Erwachsene! Viele Grüße Inka
Nein, der ist grösser würd sagen so gross wien Reisepass ! LG Anja
Also ich habe für meinen Sohn einen Reisepass, der weinrote.., aber mir hat man auch gesagt, das es einen Kinderausweis ohne Bild gibt... Das Problem ist, das ich den Pass eigentlich immer mitnehmen möchte, so wie meinen Perso, nur dieses Riesending geht ja nicht in meinen Geldbeutel :-))
Also der Kinderausweis ist größer als der Perso...aber ich glaub es gibt gar kein Kinderausweis mehr sondern nur noch den Kinderreisepass....
gibt seit letztes jahr bei uns schon keine kinderausweise mehr..musste 3x reisepass erstellen lassen...
oder du beantragst gleich einen personalausweis für dein kind, der ist dann auch nur so groß wie bei einem erwachsenen. lg caja
sunny
Auszug : Bei der Beantragung eines Personalausweises für Kinder unter 12 Jahren sollten jedoch die folgenden Hinweise Beachtung finden: Eine Aktualisierung des Personalausweises hinsichtlich der Anbringung eines neuen Passbildes ist nicht möglich. Aufgrund äußerlicher Veränderungen im Kindesalter wäre dann jedes Mal ein neuer Personalausweis erforderlich. Auch Länder, die einen Personalausweis als Reisedokument akzeptieren, verlangen zur Identifizierung die Übereinstimmung zwischen Ausweisinhaber und Passbild. Die Einreisebestimmungen des Ziellandes sind zu beachten. Man sollte sich vor Reiseantritt auf jeden Fall darüber informieren. Generell gilt, dass dem (Kinder-)Reisepass eine umfassendere Wirksamkeit/Akzeptanz als Reisedokument zukommt als dem Personalausweis. Der Personalausweis ist demnach oftmals erst ab dem 12. Lebensjahr als Passersatzdokument zu empfehlen. Für die Beantragung eines Personalausweises sind folgende Unterlagen vorzulegen: - ein aktuelles Lichtbild - der Personalausweis, Kinderreisepass, Kinderausweis oder Reisepass - eventuell die Geburtsurkunde - die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten oder ein Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten Das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein. Die Gültigkeit eines Personalausweises beträgt bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre und dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre. Die erstmalige Ausstellung des Personalausweises an Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gebührenfrei. Die Gebühr für die Ausstellung jedes weiteren Personalausweises beträgt 8 Euro. Abgelaufene Personalausweise sind in Meldebehörde abzugeben bzw. müssen durch die Ausweisbehörde entwertet werden. Zuwiderhandeln kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte die Meldebehörde unter den Rufnummern ....
der neue ist so groß wie der Reisepass, also nix mit Geldbörse ;-) Ich habe ihn in eine Plastikhülle gesteckt und in der Handtasche. lg anja
meine kinder haben nur ihre alten kinderausweise. sunny
aber ausgestellt wird er nicht mehr .
sunny
der grüne Kinderausweis wird aber nicht mehr verlängert.. also ich meine mit 10(??) muß man dort ja ein Bild anbringen lassen und das wird hier zumindest nicht mehr gemacht...
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