Mitglied inaktiv
So hab nun die zusage vom Amt bekommen für die neue Wohnung bloß das problem ist die geben mir kein darlehn für die kaution die ich in 3 raten zahlen kann. Aber hab auch keine 350€ jeden monat. Und kann auch leider keinen Fragen da die selber alle Arbeitslos sind. Zum Verkaufen hab ich leider nix, vielleicht wisst ihr ja was. Achso bin zur zeit selber arbeitslos und schwanger und mein schatz hat nur 1,50 job bis ende nächsten monat.
wir haben das auch Volksbank nennt sich kautionsversicherung kostet zwar so an die 80eus im jahr, aber besser als 3 monatsmieten hinzulegen... LG Yvonne
also bei uns ging das ohne probleme ,sind allerding bei ner größeren wohnungsgesellschaft,aber fragen kostet doch nichts
ot aber lg
hab ich schon gemacht aber die meinten das geht nur in 3 raten zu zahlen.
Hallo, war das ein "gezwungener Umzug"? Dann muß das Amt zahlen. Ansonsten - jeden Monat so viel einzahlen wie geht, sollte die Kündigung kommen, wird das Amt wahrscheinlich den Rest dann doch zahlen, ansonsten muß sie ja wieder den Umzug zahlen?! Und Obdachlose unterzubringen, ist wesentlich teurer. Hört sich alles nicht so gut an, viel Glück Gruß Taram
jeden monat soviel einzahlen wie nurmöglich mit dem vermerk "rest kommt noch" o.ä. lg
ne gezwungen nicht direkt aber die wohnung hier ist zu klein da wir nicht mal paltz für ein babybett hätten und alles und wir sind hier auch schon bedroht worden, deswegen auch der Umzug da ich mein Kind hier nicht aufwachsen lassen möchte. Bloß das sich das amt da so quer stellt hab ich vorher ja nicht gewusst. Bin am Dienstag extra bei dem dann zukünftigen Arbeitsamt gewesen wegen Hartz 4 antrag nicht mal den haben sie mir gegeben. Am Liebsten würde ich ja das Arbeitsamt hier weiter behlaten weil die hier sind richtig nett und auch voll schnell mitn berechnen und alles. Bei dem anderen Amt sind die Mitarbeiter so als müssten sie es von ihrem geld bezahlen. Hab da vorher schon gewohnt deswegen kenn ich auch das Amt dort und es hat sich leider nix verändert in dem Jahr. Danke euch trotzdem
sorry, wenn ich das jetzt so offen sage, aber ich bin bei der arbeitsagentur tätig, nun mutterschutz. soweit ich weiß wird die kaution bezahlt, wenn die whg vom amt genehmigt ist. ist sie das? wenn nicht, kann das der grund sein wieso dir die kaution nicht gestattet wird
ja die wohnung ist genehmigt worden habe dienstag den anruf bekommen und mittwoch war der brief auch schon da.
dann würde ich das auf jeden fall noch einmal prüfen lassen, kannst mir gerne per pn schreiben. du hast aber keine offene forderungen bei der arbeitsagentur?
Hast post
kenne den Hintergrund des Umzuges nicht aber wenn dieser genehmigt ist, dann müssen die dir ein Darlehen für die Kaution geben und dürfen es nicht fordern solange du Alg II beziehst. Harke da mal nach. Wenn die stur bleiben musst du sofort beim Sozialgericht eine einstweilige ANordnung auf Gewährung des Darlehen beantragen, sonst kannst du ja nichts anmieten. Haben die dir einen Ablehnungsbescheid geschickt? Wenn nicht, bestehe sofort auf die schriftliche Ablehnung. Bekommst du eine Kaution von der alten Wohnung wieder? lg d
ich hatte in der wohnung hier keine kaution die ich zahlen musste. Die beim Amt meinte jedenfalls ich bekomme kein Darlehn und es stand auch so auf dem schreiben wegen der Zusage das ein Darlehn nicht erteielt wird. War ja auch dort weil ich nen Antrag stellen wollte aber die meinte nur ich kann erst einen Antrag von Hartz 4 und Darlehn stellen wenn ich die neue Anschrift habe und die bekomm ich erst wenn ich den Mietvertrag unterschreibe vorher brauch ich da nicht ankommen. Aber danke schonmal dann werd ich wohl nochmal nachhacken und zur not nochmal stellen.
Die letzten 10 Beiträge
- Sollte man Schwangerschaftsprodukte bei nur einer Marke kaufen oder lieber mischen?
- Energiekosten sparen
- Nochmal zur Suppe
- Geld anlegen
- Jugendbegegnungen
- Für RR … oder wer meint dass die Leute sparen müssen
- haben alle noch zu viel Geld?? Warum ist hier nix los?
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?