Mitglied inaktiv
Hallo, Ihr alle! wir haben ein richtig großes Problem. Vielleicht sollte ich von Anfang an erklären, Im Januar 2008 leißen wir unsere Miete (490,00 Euro) stunden, d. h. wir teilten dem Vermieter mit, daß auf Grund von ausbleibenden Lohnzahlungen und Kündigung des Arbeitsverhältnisses meines Mannes. wir die Miete abzahlen würden. Es kam keine Reaktion des Vermieters, also nahmen wir an, er sei einverstanden. Gleichzeitig teilten wir ihm mit, daß wir ab dem Monat 02/08 die Miete est nach dem 15. des Monats zahlen könnten, da mein Mann den Lohn erst so spät erhielt. Wieder keine Reaktion. Im Februar, März und April wurde die Miete sofort nach Lohneingang überwiesen. Im Mai blieben wieder die LOhnzahlungen aus. Mitteilung an den Vermieter und im Monat Juni, da mein Mann inzwischen neue Arbeit hatte, wurden 100,00 Euro mehr Miete gezahlt. Es folgte wieder keine Reaktion des Vermieters. Am 21.06.2008 erhielten wir die fristlose Kündigung durch einen Anwalt. Wie bemerkt ohne Abmahnung und ohne Mitteilung über die Höhe der Schuld. Daraufhin teilten wir dem zuständigen Anwalt und auch dem Vermieter mit, daß wir Klage beim Arbeitsgericht eingereicht haben und er natürlich die rückständige Miete sofort erhalten würde, wenn die Lohnzahlung erfolgt sei. Gleichzeitig baten wir um Mitteilung der Höhe der Schuld, um nötigenfalls das Sozialamt um Hilfe zu bitten. Dann passierte wieder gar nichts, bis heute. Da erhielten wir wieder vom Anwalt ein Schreiben, daß die Kündigung nicht zurückgenommen werden kann, wir uns aber bereiterklären sollten bis zum 30.09.2008 selbst auszuziehen. Am 25.07.2008 findet die Verhandlung vor dem AG wegen der fehlenden Lohnzahlung statt. Sollten wir das Geld dann erhalten, werden wir selbstverständlich sofort überweisen. Wir wissen uns einfach keinen Rat mehr. Wir haben 4 Kinder und unser 5. Kind wird im November geboren. Was sollen wir denn noch tun,wir haben doch angeboten zu zahlen! Der jetzige Arbeitgeber meines Mannes zahlt den Lohn pünktlich, wir haben einfach nur versucht, wieder ohne ALG II zu leben, aber wahrscheinlich ist es besser, wenn man von öffentlichen Geldern lebt, da kann so etwas nicht passieren.
"Es kam keine Reaktion des Vermieters, also nahmen wir an, er sei einverstanden." Seit wann ist denn Schweigen eine Einverständniserklärung ? Du kannst doch nicht einfach die Zahlung der Miete verschieben, wenn du kein OK vom Vermieter hast.
hm hattet ihr per einschreiben versendet?
Hallo, ja, alles per Einschreiben. Unser Vermieter hat nicht ein einziges mal den Zahlungsverzug angemahnt. Wir haben nicht mal ne Abmahnung bekommen. Wir wissen zwar, um welche Summe es sich handelt, haben aber nichts schriftlich. Deshalb kann auch das Sozialamt nichts übernehmen. Das geht ja in bestimmten Fällen, wenn Obdachlosigkeit droht! Er könnte ja den angeforderten Kontoauszug schicken, oder? konfizel
Hallo! Ich denke es wird am besten sein, wenn Ihr Euch auch beraten laßt in der Sache. Ich weiß ein Anwalt arbeitet nicht umsonst, aber vielleicht hilft ja auch die Arge? Habt Ihr denn kein Wohngeld beantragt oder sonst irgendeine Unterstützung? Irgendetwas muß Euch doch zustehen, wenn kein Lohn gezahlt wird und Ihr die Kinder ja auch versorgen müßt... LG, Anja
Hallo Anscha, haben alles versucht, aber es fühlt sich keiner zuständig, da mein Mann ja nicht "von Arbeitslosigkeit bedroht" ist. Wohngeld bekommen wir nicht, dazu ist die Kaltmiete zu gering! gruß
Die vom Amt sind echt lustig, was ist das denn für ein Zustand, wenn kein Lohn mehr gezahlt wird... Echt traurig sowas! Widerspruch gegen die Kündigung würde ich auf jeden Fall schriftlich einlegen, damit gewinnt Ihr auf jeden Fall Zeit.
mautzbi@aol.com Keine Angst!!!! Das wird!
Hi, also erstmal seid ihr ziemlich mutig: Der Mietvertrag ist völlig unabhängig vom Arbeitsverhältnis - die Miete hat man zu zahlen, woher das Geld kommt, kann dem Vermieter egal sein. Eine einfache Information des Vermieters reicht da auf keinen Fall aus, um eine Vertragsänderung herbeizuführen. Wenn ihr gute Nerven habt, dann ignoriert ihr die fristlose Kündigung (die übrigens jederzeit zurückgenommen werden kann!) und wartet auf die Räumungsklage. Sobald ihr den vollständigen Rückstand (inkl. Zinsen) beglichen habt, ist die Klage erstmal vom Tisch... Weit sinnvoller erscheint es mir aber, telefonisch oder persönlich mit dem Anwalt des Vermieters Kontakt aufzunehmen und klar zu machen, dass ihr kämpfen werdet und bereit seit, die Miete vollständig und pünktlich zu bezahlen. Lass diverse Arbeitsstreitigkeiten dabei aus dem Spiel - die interessieren hier nicht! Gruß, Speedy
Hallo, wir haben bereits mit dem Anwalt Kontakt aufgenommen, persönlich ist ja schlecht weil er ziemlich weit weg sitzt. Außerdem haben wir erklärt die Miete zu zahlen und auch die Rückstände zu zahlen. darauf wird aber nicht eingegangen! Wir haben das auch per Einschreiben mitgeteilt! Gruß
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