Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Was mache ich nun?

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Hi, wir waren gerade schön beim Kochen da stelle ich fest das Sahne fehlt. Im Normalfall laufen wir alles, da wirklich kurze Strecken. Auch zum Kindergarten gehen wir zu Fuss oder mit dem Rad. Da meine Kleine für den Maxi Cosi Priori bereits zu gross ist, habe ich ihr ein Sitzkissen gekauft, Tüv geprüft für 4,99 Euro bei Netto. Im Auto ihres Papas ist ein neuer Maxi Cosi Rodi XP. Nun hält mich doch die Polizei an, 40 Euro Strafe plus 1 Punkt in Flensburg, meine Kleine war angegurtet, alles korrekt! Nur das bereits seit April 2008 Sitzkissen ohne integrierte Rückenlehne verboten sind wusste ich nicht, jetzt bin ich schlauer, wenn heute Abend meine Nachbarin da ist mache ich mich auf den Weg zu Netto, wie kann man denn Dinge verkaufen die gesetzlich verboten sind? Bin mal gespannt was dabei rauskommt. Lia


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oh das wuste ich auch nicht


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Aber wie du schon schreibst...., jetzt bin ich schlauer! LG, Tanja


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und dann soll ein Kind bis 12 Jahren in so einem Autositz mit Lehne sitzen?????? Meine beiden haben beide nur ein Sitzkissen Wo kann man sich da schlau machen? Mandy


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ach im Ernst??? Aber die werden doch in Taxis zum Beispiel auch benutzt und das definitiv auch noch seit April 2008 !!!! Wir haben auch so ein Teil daheim, das wußte ich gar nicht.


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Wir haben auch nur Sitzerhöhungen, ich wußte auch nicht, dass man Sitze mit Lehne haben muß


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Hat deine Sitzerhöhung ein Prüfsiegel? Haben die das geprüft oder sind die im allgemeinen verboten? Ich google mir grad die finger wund kann aber nix finden das die im allgemeinen verboten sind. LG Janie


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...


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Die werden doch überall verkauft... sogar bei Kinderbutt sind die im Katalog...


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Hallo, ich habe mal grad gegoogelt weil mich das auch interessiert und hab das gefunden: ADAC: Was schreibt der Gesetzgeber vor und wann darf ein Kind ohne Kindersitz gesichert werden? Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kinder bis zu einer Körpergröße von 150 cm mit geeigneten Kindersitzen (für größere Kinder i. d. R. Sitzerhöhung) gesichert werden müssen, damit auch bei größeren Kindern der Dreipunkt-Sicherheitsgurt am Körper des Kindes so verläuft, wie bei einem Erwachsenen. Wichtig ist, dass Sitzerhöhungen unbedingt ausgeprägte Gurthaken aufweisen, da sonst ein hochrutschender Beckengurt schwere Bauchverletzungen verursachen kann. Sitzerhöher mit Rückenstützen sind auch für größere Kinder sicherer, da dadurch eine bessere Schultergurtführung und Kopfabstützung gewährleistet wird. In der Bedienungsanleitung des Kindersitzes ist beschrieben, ob der jeweilige Sitz nur mit der Rückenstütze verwendet werden darf. Wenn das Kind 150 cm Größe überschritten hat und der Dreipunkt-Gurt richtig am Körper des Kindes verläuft, braucht auch ein Kind, das noch keine 12 Jahre alt ist, keinen speziellen Kindersitz mehr. Ab April 2008 dürfen keine Kindersitze mehr verwendet werden, die die Prüfnorm ECE44/03 oder ECE44/04 nicht aufweisen (siehe Prüfsiegel am Kindersitz: Die Prüfnummer muss mit 03... oder mit 04... beginnen). Die über 13 Jahre alten Kindersitze mit Prüfnummer 01... oder 02... erfüllen nicht mehr die heutigen Sicherheitsanforderungen. Und im Bußgeldkatalog dann das hier: Tabelle: Nichtbefolgen der Vorschriften zur Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht. Sicherheitsgurt nicht angelegt, auch in Bussen (Fahrgast) 30 € Mitnahme eines Kindes bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung 30 € Mitnahme mehrerer Kinder bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung 35 € Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung 40 € 1 Punkt Mitnahme mehrerer Kinder ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung 50 € 1 Punkt Kann es sein das die Polizisten falsch informiert sind - es sind doch nur die Sitze unzulässig mit der Prüfnummer 1+2, ODER ? LG Katja


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denn es gibt auch welche mit der 03 + 04 Nummer. Das hab ich zum Thema gefunden :-) Grüße Britta


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aber bis jetzt sind sie noch erlaubt. Kann es nicht eher sein, dass der Sitz ein veraltetes Modell war oder dein Kind schlichtweg zu klein war, für das Sitzkissen? anja


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Also, da würde ich echt nochmal genauer nachhaken und ggf. gegen das Bußgeld Einspruch einlegen !!!


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das wusste ich auch wohl


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der nette Beamte konnte mir aber auch nichts sagen, welche Sitze gehen und welche nicht - finde ich ganz schön peinlich - aber ich sollte doch mal vorbeikommen, dann würden die mal gucken, ob meine Sitze noch ok sind. LG Anja


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Sitzerhöhungen ohne integrierte Rückenlehne sind definitiv VERBOTEN. 40 Euro + ein Punkt. Bericht zu finden in der Zeitschrift Junge Familie. Lia


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die normalen Sitzkissen sind völlig ok mit Prüfsiegel 03 und 04, selbst die Billigdinger. Dann kann es nur sein, das Dein Kind zu klein oder es ein alter Sitz ist.


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Hallo, hab gerade einen Polizisten gefragt ;O))) Das hat er mir geschrieben: Kind ohne jegliche Sicherung: 40 Euronen + Auslagen und Gebühren + 1 Pkt Kind ohne ausreichende Sicherung: 30 Euronen. Er hat am Donnerstag wieder Dienst und würde mir bescheid geben, wie es wirklich ist mit den Sitzerhöhungen, da er sich da selbst noch mal durchlesen muß. Wenn der Bescheid kommt, hast Du nochmal 2 Wochen Zeit Wiederspruch einzulegen. Wenn Du magst, gebe ich Dir bescheid, sobald ich mehr weiß. LG Alex


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Danke, das wäre gut. Mein Sitzkissen war neu, habe es vor ca. 4 Wochen gekauft bei Netto war dies in der Werbung, Tüv geprüft mit Siegel. Meine Kleine ist 1,08 m und 3 J. 11 Mon.


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Prüfziffern? Oder hat es noch alte.... Hab einen Prospekt gefunden da steht es ist erlaubt definitiv http://www.bivv.be/dispatch.wcs?uri=719521963&action=viewStream&language=n Mandy


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Super, danke für die Daten, werde sie weiter geben, und melde mich dann wenn ich etwas weiß. Aber was mich sehr verwundert, das da wohl keiner mehr so richtig durchblickt. Eigentlich schon ein wenig peinlich für die Polizei, die das eigentlich schon wissen sollten, wenn sie schon auf der Straße Leute aufhalten. Schreibs dann hier im Forum, interessiert bestimmt einige hier ;O)) LG Alex


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http://www.kiwisto.de/kindersitze.php


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Kinder im Auto: Das sagt der Gesetzgeber Bei jeder Fahrt im Auto müssen Kinder korrekt gesichert sein – auch wenn es nur ein paar Meter sind. Das gilt sowohl für die eigenen als auch für Besuchskinder, die aus Gefälligkeit mitgenommen werden. Wer ohne korrekt angeschnallte Kinder erwischt wird, bekommt eine Geldbuße über 40 Euro und einen Punkt in Flensburg – und im Falle eines Unfalls große Probleme mit der Versicherung. Wer mit einem veralteten Sitz durch die Gegend fährt, riskiert ebenfalls ein Bußgeld von 30 Euro. Zugelassen sind seit Anfang letzten Jahres nur noch Sitze mit der Prüfnorm ECE R 44/03 oder 44/04. Das Prüfsiegel befindet sich meist am Sitzkörper in Form eines Aufklebers. Sitzerhöhungen ohne zusätzliche Rückenlehne sind seit April 2008 verboten!


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dann wär der zulässig oder? wir haben 3 kiddies, alle sitzen auf der rückbank, die größere ( 51/2 Jahre) in der mitte auf ner sitzerhöhung - ist nur ein ganz normaler beckengurt vorhanden


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Auf der HP der Polizei (!) Unna habe ich folgendes gefunden: Bei Verkehrskontrollen zeigt sich immer wieder, dass Kinder auf sogenannten "Sitzkissen“ (Sitzerhöhung/Kinderrückhalteeinrichtung der Gewichtsklasse 3) mit dem Beckengurt (Zweipunktgurt) gesichert werden. Dies ist unzulässig, da die Sitzerhöhung nur für den Dreipunktgurt geeignet ist. Die Sitzerhöhung soll schließlich erreichen, dass der Dreipunktgurt nicht am Hals des Kindes sondern im Schulterbereich verläuft. http://www.polizei-nrw.de/unna/praevention/Verkehrssicherheit/article/rueckhaltesysteme.html Hier steht also nichts, daß die Sitzkissen nicht mehr verwendet werden dürfen. Es sind nur die nicht mehr zugelassen, die nicht die aktuelle Prüfnorm haben. Entweder war dein Sitz nicht mehr zugelassen, deine Tochter für das Rückhaltesystem zu leicht oder du hattest einfach einen Polizisten ohne Ahnung vor dir. Ich würde Einspruch einlegen. Frag einfach mal nach, wo das in der Straßenverkehrsordnung aufgeführt ist, daß diese Sitzerhöhungen verboten sind. Kann mir nicht vorstellen, daß man ein Kind mit 10 Jahren und 30 kg noch in so einen Sitz reinquetschen kann.... Hast du die Info, daß der Bericht in der Zeitschrift "Junge Familie" stünde von der Polizei ? Sorry, aber ich verlass mich dann bei sowas doch eher auf irgendwelche Paragraphen und Gesetzesgrundlagen. Die sollten dir präzise sagen, wo das steht. LG Nicole


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... anscheinend auch nirgens sichere Auskunft bekommt. Ganz schön peinlich für die Polizei, daß selbst die keine ausreichende Antworten geben können. Anja