Mitglied inaktiv
Hallo, wir haben eine private Haftpflichtversicherung, mein Sohn 2 Jahre 9 Monate hat vor kurzem die Jalousie vom Velux Fenster im Kinderzimmer kaputt gemacht. Haben es nun der Haftpflichtversicherung gemeldet. Ich hatte ihn ins Bett zum Schlafen gelegt und 2-3 Minuten später knallte es im Kinderzimmer, ich kam rein und die Jalousie war hinüber. Hab also meine Aufsichtspflicht nicht verletzt. Übernimmt das nun die Haftpflicht? danke lg
nein, die Haftpflicht übernimmt nur Schäden, die du anderen zufügst und bei Kindern unter 7 Jahren schon gar nicht, da streiken die meisten Versicherungen LG Yvonne
und das heißt Vermieterin muss die Rechnung für Jalousie bezahlen oder wer?
Hallo, soweit ich weiss, übernehmen Haftpflichtversicherungen doch eh nur Schäden, die bei "Fremden" verursacht wurden, oder ? LG Bianca
ist ja ne Mietwohnung!
Na, dann musst Du den Schaden ersetzen, den Dein Kind verursacht hat. Die Vermieterin kann doch nichts dafür.
das wäre ja, wie wenn ich mein Kind vor mein auto mit fahrrad fahren lasse, damit ich den schaden melden kann, da das auto ja eigentlcihd er bank gehört---- ne, da zahlt deine Versicherung nicht, aber du kannst ja deinen versicherungsvertreter mal anrufen, wie man das regeln kann LG Yvonne
naja Schaden ist ja schon gemeldet direkt bei Versicherung. Hab mit der Dame gesprochen, ruft mich morgen zurück war sich nicht sicher,da ich ja meiner Aufsichtspflicht nachkam... Aber die Frage ist,wenn ich dann nicht hafte, wer bezahlt dann die Rechnung? Ich oder Vermieterin?
sonst würden die vemrieter ja arm, bei dem, was kleine kinder manchmal so anstellen.... LG Yvonne
versuchs doch über die Hausrat, vielleicht hast du da Glück....kommt auf die Konditionen an LG Yvonne
Wir haben mal ein Waschbecken kaputtgehabt, eine unserer Versicherungen (ich weiß jetzt nicht ob Hausrat oder Haftpflicht sind beide bei dem selben Versicherer!) hat meiner Oma den Schaden gezahlt. Damals hat meiner Oma noch das Haus gehört und wir wohnten nur zur "Miete". Wir sagten der Versicherung, uns ist was reingefallen...
Also irgendwie würde das schon gehen. Wär aber wahrscheinlich besser gewesen, das Du der "Übeltäter" gewesen wärst
. Wär jedenfalls leichter gewesen, es durchzubringen, wegen Aufsichtspflicht und so...
weil die Versicherungen allgemein bei kinden unter 7 Jahren nicht haften! LG yvonne
...wär es doch ganz gut, wenn Du die Aufsichtspflicht verletzt hast, dann kommt doch eigentlich Deine Haftpflicht auf
, oder?!
LG Yvonne
"Grundsätzlich muss derjenige der eine private Haftpflichtversicherung hat , die Aufsicht über die Kinder gehabt haben und diese Pflicht verletzt haben. Die Aufsichtspflicht über Kinder haben zunächst die Eltern, die diese Aufsichtspflicht an andere übertragen können, wie z.Bsp. Eltern die zum Geburtstag andere Kinder einladen. Damit übernehmen sie die Aufsichtspflicht. Die Aufsichtspflicht hängt vor allem vom Alter und von der Einsichtsfähigkeit der zu betreuenden Kindern ab. Eine Person die Kinder unter 7 Jahren betreut auf einem Kindergeburtstag und stundenlang telefoniert, dabei die Kinder alleine lässt, hat ihre Aufsichtspflicht verletzt. Ist sie nur mal kurz in der Küche um was zu erledigen aber ansonsten immer bei den Kindern, hat sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt und ihre Versicherung kann bei einem Schaden die Zahlung verweigern. Kinder unter 7 Jahren müssen auf keinen Fall Schadenersatz leisten, denn Kinder unter 7 Jahren sind per Gesetz schuldunfähig. Deshalb fragen Sie bei ihrer Haftpflichtversicherung nach wenn sie Kinder unter 7 Jahren haben, inzwischen gibt es einige Versicherungsunternehmen, die Schäden durch schuldunfähige Kindern erstatten."
Die Frage der Haftung bei der privaten Haftpflichtversicherung, wenn Kinder fremdes Eigentum beschädigen, wird oft gestellt. Per Gesetz sind Kinder die unter 7 Jahren sind generell schuldunfähig. Wird nun von einem Kind fremdes Eigentum beschädigt, muss die Person welche die Aufsicht hatte über das Kind, seine Aufsichtspflicht verletzt haben, damit die private Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt.
Mein Zwerg flog nämlich im Mietshaus (Wohnung) durch die Wohnzimmerglastür. Hat die Haftpflicht übernommen.
Hallo, unsere Versicherung zahlt auch bei Kindern unter 7, das steht extra drin, war mir wichtig bei zwei Jungs ;-) ABER Haftpflicht zahlt nicht bei Sachen die man gemietet oder ausgeliehen hat, also nur bei Sachen die im BESITZ und nicht nur Eigentum eines anderen sind... LG Ariane
Kommt immer darauf an, meine zahlt auch bei geliehenen Sachen ![]()
da ich selbst 2 Kinder unter 7 habe. Also, bist Du Deiner Aufsichtspflicht nachgekommen, wird wohl der Vermieter auf der Rechnung sitzen bleiben... Wenn Du ihr nicht nachgekommen bist, was aber in einer Wohnung schwer nachzuweisen ist, haftest Du mit Deiner Haftpflicht. Ich glaube, es wäre besser gewesen, Du hättest den Schaden angerichtet...
Jetzt mal davon ab, ob die Versicherung zahlt oder nicht.... WENN sie NICHT zahlt, würdet ihr den Schaden echt den Vermietern aufbrummen? Ich meine, es ist mein (bzw. euer) Kind, was den Schaden angerichtet hat. Da kann ich doch nicht andere für bluten lassen! Oder sehe ich das jetzt falsch?
Ich würde es bezahlen, ich würde doch ein gutes Verhältnis zum Vermieter haben wollen. Aber ich weiß nicht, wer es zahlen sollte, würden wir Harz4 haben... Da ich selber inzwischen Erfahrung gesammelt habe, hätte ich erst 5x nachgedacht, wie ich den Schaden der Versicherung beibringe. Mit der für die Versicherung richtigen Erklärung zahlen die fast alles... Man darf es natürlich nicht übertreiben und echter Versicherungsbetrug ist auch Mist!!! Ich bin jedenfalls froh, mir vorher Gedanken gemacht zu haben, das wir halt die für uns richtige Versicherung genommen zu haben, die wirklich fast alles zahlt! Als nächstes müssen wir wohl noch was bei unserer Rechtsschutz machen, die ist scheinbar veraltet und beinhaltet kein Internet-Rechtsschutz.... Also immer auf dem Laufenden bleiben und recherchieren...
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