Mitglied inaktiv
Nachdem ich ihr angeboten habe, mir entweder mein Geld zurückzuerstatten oder ich werde Anzeige erstatten, kam nun folgende Mail: da ich kein geschäft habe ,war dieses ein privatverkauf bei privatverkauf keine garantie und rücknahme wie gesagt in meinen text stand das die sachen im gebrauchten zustand sind Kathleen, das ist einfach nur lächerlich!
owT
Puh da bin ich aber froh, dass ich nichts gekauft habe...... Hatte mir die Bilder nämlich auch schicken lassen, hatte aber keine Zeit in Ruhe zu gucken!
LG Lucy
Ps: Das ist für dich!
Ich finde das so dreist und unverschämt das gib nichts. Und die Leute die hier wirklich schöne sachen verkaufen tun sich schwer weil jeder denk er kauft vielleicht auch so ein Müll. Liebe Grüße Sarah
Bei Verkäufen gilt immer, bis auf einige Sonderfälle, die gesetzliche Gewährleistung - nur manchmal eben nicht bei Privatverkäufern: letztere können durch vertragliche Vereinbarung selbst für eine Ausnahme von der Regel sorgen - z.B. durch einen Hinweis im Verkaufstext, der die (gesetzliche) Gewährleistung ausschließt oder einschränkt. Ein privat Verkaufender kann sich bei Gebrauchtwaren praktisch aussuchen, ob oder wie lange er Gewährleistung einräumen möchte. Ein Freibrief ist das dann aber nicht: wer seine Käufer in die Irre führt oder sogar ein anderslautendes Garantieversprechen ("ich garantiere, der Anzug hat keine Flecken...") gegeben hat, dem hilft auch kein Gewährleistungsausschluss. Andernfalls, wenn man nichts angibt, gilt auch bei privaten Verkäufen automatisch die normale gesetzliche Gewährleistungspflicht für zwei Jahre. LG
ist das arglistige täuschung bzw hat sie mängel verschwiegen und somit ist der kaufvertrag nichtig - ich würde mir das auch nicht gefallen lassen und würde weitere schritte gehen wenn sie nicht einsichtig ist
Egal ob Privatverkauf oder gewerblich, das was sie getan hat fällt ganz klar unter Betrug und arglistige Täuschung. Frag mal im Forum von www.recht.de nach, das ist ein kostenloses Forum, die Antworten kommen von Rechtsanwälten oder welchen, die noch im Studium sind, vielleicht können die dir weiterhelfen, wie du da am besten vorgehen kannst. Ich hab mir mal die Bilder angeschaut- sowas würd ich meinen Kindern noch nicht mal mehr für den Garten anziehen, geschweige dem verkaufen. LG Nicole
habe mir die sachen mal angeschaut. die sind ja grauselig und entsprechen in keinster weise ihren fotos.
Damit musst du dich ja nachts an die tonne schleichen damit man dich damit keiner sieht
ich würde da auch sofort eine anzeige machen. das hat nichts mit gebrauchter kleidung zu tun, das ist Müll und das hat sie meines Erachtens wissentlich verkauft.
das würde ich nicht mal im kiga anziehen. da würde ich mich schämen als mutter wenn ich meinen kindern sowas anziehe.
würde ihr eine frist setzen das sie dir das geld zurückschickt. macht sie es nicht ANZEIGE machen.
20 euro für solchen mist zu verlangen
musst du nicht mal zur polizei latschen! vg
und verkaufen kann. ich finde rub sollte das ändern und nicht über email addy sondern über namen mit perso nr wie damals bei ebay anmeldungen zulassen.
Hallo, ich weiß zwar nicht was du genau von Ihr kaufen wolltest, habe jedoch auch schlechte Erfahrung mit ihr gemacht. Die Anziehsachen die ich gekauft hatte waren entweder kaputt (Löcher) oder sie hatten Flecken, und diese nicht übersehbar. Als Antwort von ihr bekam ich: Wenn ich Sachen ohne Flecken oder Löcher will, dann muss ich neue Sachen kaufen. Grüße Itta, die echt sauer wird, wenn sie daran denkt
ihre Fotos waren so gut wie deine... und meine sahen dann auch so aus wie deine :-(( für mich ist sie einfach nur eine ****** Grüße Itta
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