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Vorfahrts-Regelung auf Supermarkt-Parkplätzen

Vorfahrts-Regelung auf Supermarkt-Parkplätzen

Herbstsonne30

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Wer kann mir was dazu sagen?


Bine88

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Antwort auf Beitrag von Herbstsonne30

was willst denn wissen hatte grad erst fahrschule


Herbstsonne30

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Antwort auf Beitrag von Bine88

Ich möchte wissen, wie die Vorfahrt auf Supermarkt-Parkplätzen geregelt ist.


Zwurzenmami

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Antwort auf Beitrag von Herbstsonne30

http://www.auto-motor-und-sport.de/news/urteil-vorfahrt-auf-parkplaetzen-709595.html


Herbstsonne30

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Das hilft mir schon mal. Danke.


leta

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Antwort auf Beitrag von Herbstsonne30

Ganz normal: Rechts vor links...gemäß Straßenverkehrsordnung.


bubumama

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Antwort auf Beitrag von Herbstsonne30

Keine Schilder, also rechts vor links So steht´s immer angeschrieben "hier gelten die Regeln der StVO" oder so ähnlich. Und das heißt soviel ich weiß, dass rechts vor links gilt. Wissen die wenigsten, was ich schon neue Kotflügel hätte melli


Holly87

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Antwort auf Beitrag von bubumama

Bei uns prankt ein Schild mit "Hier gilt die StVO" D.h in dem Falle wohl rechts vor links.


Peri0815

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Antwort auf Beitrag von Herbstsonne30

Rechts vor Links und ich meine auch Schrittgeschwindigkeit...


Paulinchen4

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Antwort auf Beitrag von Peri0815

Mir ist mal eine Frau glatt in die Seite gebrettert, weil sie davon überzeugt war, dass auf Parkplätzen auch rechts vor links aus Parklücken raus gilt. Die Polizei hat laut gelacht. Hatte ein paar tausend Euro Schaden.


Tabsi83

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Antwort auf Beitrag von Herbstsonne30

Rechts vor links, wenn keine anderen Schilder dastehen. Bei abgesenktem Bordstein gilt natürlich nicht rechts vor links. Und Schrittgeschwindigkeit. Aber sowas weiß eigtl jeder der nen FS hat, auch wenn es oft ignoriert wird.


Herbstsonne30

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Antwort auf Beitrag von Tabsi83

Hätte ich heute nicht noch gehupt für die Ignorierin, die von links kam, hätte ich einen neuen Kotflügel haben können ...


Tabsi83

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Tja manchen könnte man einfach...... Alle sind gestresst und stressen andere.


Anja1867

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Antwort auf Beitrag von Tabsi83

Mir ist Anfang diesen Jahres auch eine von links ins Auto gefahren. Ich war der festen Überzeugung, dass nur sie Schuld war, weil ich eben für sie von rechts kam. Aber: Auf Parkplätzen hat jeder Autofahrer darauf zu achten, dass eben von überall her jemand kommen könnte. Bei uns gab es kein StvO Schild. Ich hatte dadurch eine Teil-Mitschuld und musste einen Teil meiner Reparatur selbst zahlen :-( Nur wenn Dir jemand in Dein parkendes Auto reinrasselt, ist der andere zu 100 % Schuld. Nur so zur Info. LG Anja


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von Herbstsonne30

anderes geregelt ist. Die Fahrer müssen sich einigen, die Polizei nimmt auf vielen Parkplätzen doch auch nichts auf wenn es ein privater ist. Gucken muß man immer, auch bei Rechts vor Links. Teilschuld kann es auch geben wenn man drauf hält, auch im normalen Straßenverkehr.


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

das hab ich noch gefunden: http://www.pressemitteilungen-online.de/index.php/auf-dem-parkplatz-gelten-andere-regeln-als-auf-der-strasse/


speedy

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Antwort auf Beitrag von Herbstsonne30

Hi, generell Schrittgeschwindigkeit, mehr führt immer zu Mitschuld. Rechts vor Links, wenn straßenähnlicher Charakter, nicht aber beim Ausparken aus Parkbuchten (das sind def. keine Straßen!). Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme geht vor allen anderen Verkehrsregeln. So ganz frob die derzeitige Rechtsprechung. Gruß, Speedy


dennethw

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Antwort auf Beitrag von Herbstsonne30

"Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme" hab ich in der Fahrschule gelernt. LG