Herbstsonne30
[25.01.2011] - Wer innerhalb von dreieinhalb Jahren mehr als 1.200 Privatverkäufe über die Internetauktionsplattform eBay tätigt, handelt unternehmerisch und muss seine Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen, entschied das FG Baden-Württemberg. Rechtlicher Hintergrund: Der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Unternehmer ist nach dem Umsatzsteuergesetz, wer eine gewerbliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt. Das FG sah im vorliegenden Fall diese Voraussetzungen für gegeben an. Ein Ehepaar hatte innerhalb von dreieinhalb Jahren mehr als 1.200 Verkäufe über eBay getätigt. Die Anzahl der einzelnen Verkaufsauktionen habe damit die Schwelle bloß gelegentlichen Handelns überschritten, so das FG. Die Verkäufe hätten beim Ehepaar einigen Organisationsaufwand bedingt. Hinzu gekommen sei, dass die Verpackung und der Versand der verkauften Produkte in aller Regel mit einem weit überdurchschnittlichen Aufwand verbunden waren, weil es sich zum größten Teil um zugleich zerbrechliche und wertvolle Gegenstände (Puppen, Porzellan, Modellbauteile, Füllfederhalter und Münzen) gehandelt habe. Die zeitliche Inanspruchnahme der Kläger aus dieser Tätigkeit dürfte nach Ansicht des Gerichts jedenfalls im Durchschnitt bei mindestens einer Stunde täglich gelegen haben. Bei diesen Umständen sei – auch unter Berücksichtigung der erheblichen Erlöse aus der Verkaufstätigkeit – von einer Nachhaltigkeit der Betätigung auszugehen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2010, Az. 1 K 3016/08; Revision wurde zugelassen). http://www.steuertipps.de/?menuID=8&navID=331&softlinkID=17764
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