Mitglied inaktiv
Hallo, gehört zwar nicht hierher, aber vielleicht weiß jemand von euch bescheid.... Wenn die Eltern ins Altenheim sollen , die Rente für die Pflege aber nicht ausreicht und keine Ersparnisse vorhanden sind, müssen dann die Kinder zuzahlen oder übernimmt das dann Sozialamt ? Hat evtl jemand Erfahrung ? Mein Schwiegervater hat Alzheimer und wohnt bei uns , die Pflege zu Hause ist nicht mehr tragbar. Wir überlegen ihn in einen Altersheim abzugeben, weil er uns auch schon nicht mehr erkennt. Hab schon gegoogelt, aber finde nichts aktuelles. Hab nur gehört, nach der neuen Gesetzlage sollen die Kinder angeblich nichts zuzahlen, aber gefunden habe ich wirklich niichts. Gruß Lia
Meine Mutter musste ca 400.-€ für den Aufenthalt meiner Oma im Altenheim dazubezahlen. Insgesamt kostete es für meine Oma Pflegestufe 2, 3400.-€ im Monat. Kommt aber bestimmt auch auf euere finanzielle Lage an. LG und alles Gute Iris
bei meiner oma war es so, das dann das einkommen aller kinder geprüft wurde und jeder einen teil zu zahlen hatte...
bei meinem Opa mussten meine Eltern zahlen aber nicht voll da wird dann angerechnet was Du für Dich brauchst und Deinen Unterhalt dagmar
habt Ihr Pflegegeld schon beantragt ? Die Sätze der heime richten sich nach der Pflegestufe etc erstmal kommt Rente Ersparnissen ( 10 Jahre werden Schenkungen zurückgerechnet, also wenn vor 8 Jahren eine Schenkung stattfand zählt die leider auch dazu) das Pflegegeld und was dann monatlich nicht gereicht wird von den Kindern geprüft ! dagmar
Hallo bei uns war ein Artikel darüber in der Wochenzeitung. Dort wurde auch aufgeschlüsselt wieviel man haben darf um nicht zahlen zu müssen. Ehepartner (wo die Eltern ins Heim kommen) 1450 EUR Selbstbehalt Ehepartner 1000 EUR Selbstbehalt + Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle Also alles was dran darüber ist wird genommen für die Pflege der Eltern. Wir bei uns wird es auch nicht mehr lange dauern bis mein Schwiegervater ins Pflegeheim muß, deshalb habe ich mir das gemerkt. LG Bianca
Von heute auf morgen kann es passieren: Ein Elternteil wird zum Pflegefall. Zu der Sorge um den Pflegebedürftigen steht damit oft auch eine völlig neue finanzielle Situation ins Haus - auch für die Kinder, denn grundsätzlich gilt: „Jedes Kind ist unterhaltsverpflichtet“. „In ein paar Tagen können Sie ihre Mutter nach Hause holen!“ Die freudige Nachricht des Arztes vermischt sich mit plötzlich aufkommender Panik. Wie geht es nach dem Krankenhausaufenthalt weiter? Die Kurzzeitpflege bietet hier die Möglichkeit etwas Luft zu holen. Sie kann bis 28 Tage in Anspruch genommen werden. Plätze bieten die zehn Alten- und Pflegeheime im Kreisgebiet sowie die Krankenhäuser des Eifelkreises. Die Kosten werden, sofern eine Pflegestufe (I, II oder III) vorliegt, von der Pflegekasse übernommen, ausgenommen der Verpflegungskosten. Sozusagen ans „Eingemachte“ geht es, können die Angehörigen, aus welchen Gründen auch immer, nach dieser Übergangszeit die Pflege des Elternteils nicht übernehmen. Ein Heimplatz muss gesucht - und vor allem finanziert werden. Die Kosten für einen Vollzeitpflegeplatz der Pflegestufe 1 (geringste Einstufung) betragen ca. 2 300 Euro. Hier leistet die Pflegekasse 1 023 Euro. Verbleiben Kosten von 1 277 Euro. Vergleichbar bei Pflegestufe III zahlt die Pflegekasse von den anstehenden rund 3 000 Euro (je nach Pflegeheim) einen Zuschuss von 1 470 Euro. Verbleiben etwa 1 500 Euro. Auf diesem Restbetrag bleibt der Betroffene sitzen. Das Sozialamt trete unter anderem dann ein, wenn das Vermögen des um Hilfe nachfragenden Menschen nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, so Alfons Kuhnen von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich auf WochenSpiegel- Anfrage. Reicht die Rente nicht aus, um die Kosten der Vollzeitpflege zu decken, muss, bevor das Sozialamt eintritt, erst das Sparguthaben des zu Pflegenden oder seines Ehepartners aufgebraucht werden. Geschützt ist hier bei Einzelpersonen ein Betrag von lediglich 2 600 Euro, lebt der Ehepartner noch sind 3 214 Euro unantastbar. Auch Mieteinnahmen müssen aufgebraucht sowie Mietobjekte veräußert werden. Haus und Grundstück dagegen sind solange geschützt, wie der Betroffene und sein Ehepartner zusammen leben. Aber: Da sind ja noch die Kinder. Hier gilt: Erwachsene Kinder sind ihren Eltern gegenüber grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet. Beim monatlichen Einkommen gilt: Dem Kind bleiben 1 400 Euro Netto als Selbstbehalt für Lebensunterhalt und Unterkunft. Dem Ehepartner stehen noch 1 050 Euro zu. Sind insgesamt 2 450 Euro. Sind Kinder da, werden für diese altersabhängige Bedarfsbeträge, laut Düsseldorfer Tabelle, hinzugerechnet. Das Einkommen über diese Beträge hinaus wird zu 50 Prozent für den Unterhalt festgesetzt.Und was ist mit dem mühselig Ersparten für Urlaub, das neue Auto oder die eigene Altersvorsorge? Was ist mit dem neu erbauten Eigenheim? Und haften auch Enkelkinder? Fortsetzung Titelseite: Rund 870 vollstationäre Pflegeplätze gibt es im Kreis Bernkastel-Wittlich. Davon sind etwa 31 Prozent über Einzelfallhilfen der Kreisverwaltung bezuschusst. Reicht das Einkommen eines zu pflegenden Elternteiles nicht aus, ist grundsätzlich jedes Kind zum Unterhalt verpflichtet - wenn es zahlen kann. Es muss zwar wohl das Haus des Pflegenden verkauft werden, sofern er nur noch alleinstehend ist, nicht aber das Haus des unterhaltspflichtigen Kindes. Hier gilt jedoch das „normale“ Eigenheim, nicht etwa das Mehrfamilienhaus oder gar eine Prunkvilla mit Pool. Weitere Mietobjekte müssten ebenfalls veräußert werden. Beim Barvermögen ist ein Betrag von 78 000 Euro geschützt, wenn das Kind zur Miete wohnt. Ist ein Eigenheim vorhanden dezimiert sich das unantastbare Barvermögen auf 28 000 Euro. Dazu können gegebenfalls weitere Freibeträge kommen, erklärt Alfons Kuhnen. Enkelkinder sind gegenüber ihren Großeltern nicht unterhaltsverpflichtet. Aber: Schenkt die Oma ihrem Enkel 15 000 Euro für Führerschein und Auto und wird zwei Jahre später pflegebedürftig und zum Sozialfall, hat sie gegenüber dem Enkel einen vorrangigen Rückforderungsanspruch. Ein weiteres Beispiel: Der Vater hat sein Haus auf den Sohn übertragen, hat aber Wohnrecht auf Teile des Hauses. Kommt der Vater in ein Pflegeheim und ein Sozialhilfeantrag wird gestellt, kann er seinen „Altenteilsvertrag“ kapitalisieren lassen, heißt, er kann daraus eine Geldrente machen. Diesen Betrag muss dann der Sohn an seinen Vater leisten. Kopiert beim Wochenspiegel
wo das endlich gefallen ist. Wir waren das Schlusslicht u.die Kinder können nun nicht mehr rangezogen werden, zahlt der Staat. lg sweety
Danke für eure Antworten ! Gruß Lia
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