Mitglied inaktiv
Trotz mieser Bewertung Geld zurück
Wer im Internet eine Ware ersteigert, der hat ein Rückgaberecht und bekommt dann natürlich auch das Geld zurück. Selbst wenn der Käufer eine schlechte Bewertung über den Verkäufer ins Netz stellt, hat der Käufer das Recht auf vollständige Rückzahlung des Kaufpreises.
Nur wenn der Verkäufer Gewinneinbußen im Zsammenhang mit der Bewertung belegen kann, darf er weniger zurückzahlen (AG München, AZ: 262 C 34119/07)
Gilt aber nur für gewerbliche Verkäufer oder? ![]()
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