Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Spinnt die ... oder ich ???

Spinnt die ... oder ich ???

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich hatte bei Ebay ein Spiel eingestellt, darauf hatte einer geboten (1 Euro). Jetzt habe ich den Artikel doch an eine Freundin verkauft und ihn gleich wieder gelöscht (Auktion läuft noch 6 Tage). Kann man doch, oder? Jetzt bekomme ich von der guten folgende Mail: Ich hatte bereits ein Gebot auf Ihren Artikel gemacht!!! Es handelte sich Ihrerseits um ein VERBINDLICHES Angebot, das ich mit einem VERBINDLICHEM Gebot entgegennahm. Hier gibt es zwei übereinstimmende Willenserklärungen, rechtlich gesehen. Sie sind mir gegenüber schadensersatzpflichtig, wenn Sie den angebotenen Artikel nicht liefern können!!! Hoffe, dass wir uns da einigen können, ansonsten werde ich das Problem EBay melden und bei Notwendigkeit rechtliche Schritte einleiten! ----- Hä ... sie hat doch nur geboten und ihn nicht gekauft - hab doch nur die Auktion gelöscht. Wie würdet ihr reagieren?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich glaube, die potentielle Käuferin ist im Recht. Was hast Du ihr denn geschrieben, warum das Spiel nicht mehr verfügbar ist? Vom Kind kaputt gemacht oder so was (hoffentlich!).


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Also ich bin der gleichen Meinung wie Herbstsonne30. Du hasts in ebay eingestellt und sie hat drauf geboten, das heißt, sie ist im Recht und Du mußt ihr des dann schon verkaufen. Ich würde allerdings auch schreiben, das dein Kind es unter die Finger gekriegt hat und es kaputt gemacht hat.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Na ja, genau genommen hat sie Recht: http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html Es sei denn, Du hast einen triftigen Grund (siehe Link), das Angebot zu stornieren ... LG Silke


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

.... man muss dann ein Grund anklicken - hatte angeklickt: Steht nicht mehr zum Verkauf (ebay hat hier 4 Gründe vorgesehen) - mehr nicht. Ich lösch echt selten, zumal die Auktion ja erst gestern eingestellt wurde und heute morgen gelöscht wurde ... die läuft noch ewig. Kann es auch wieder einstellen, kriegt es die Bekannte halt nicht. Aber den Ton find ich heftig .... wer weiß ob sie der Käufer ist. Die hatte ja gerade mal 1 Euro auf das DS Spiel geboten und die Spiele gibt es doch bei Ebay wie Sand am Meer. Versteh gar nicht die Reaktion. Soll ich das Spiel jetzt wieder einstellen? Wie würdet ihr reagieren?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Klar, der Ton war echt nicht angebracht von ihr. Gerade deswegen würde ich es tatsächlich an die Bekannte verkaufen. Was will sie denn melden? Dass das Spiel nicht mehr zum Verkauf steht, hast Du ja selber Ebay schon mitgeteilt, durch das Ausfüllen .... Würde da gar nicht weiter reagieren.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Lügen ist doch keine Alternative !


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

... verstehen dann nicht, WARUM ich es nicht löschen darf. Weiß jetzt auch nicht, was ich als Grund angeklickt hatte - entweder enthielt einen Fehler oder steht nicht zum Verkauf. Sie hat ihn doch noch nicht mal gekauft, nur daruf geboten .... Man darf es doch löschen - schon von Ebay Seiten .... und was bitte schön will die Gute melden??? Sie hat ihn doch nicht gekauft


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich hätte einen "Fehler in der Auktion" angegeben, gerade weil die Auktion so kurz nur lief! Ich denke da macht Ebay dann auch nix.... lg


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Also ehrlich gesagt wäre ich auch angepisst. Hätte es aber allerdings anders (netter) formuliert an ihrer Stelle. Man kann doch VOR dem Einstellen fragen im Bekanntenkreise. Versteh das immer nicht. Don't worry.... LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Sie hat aber verbindlich geboten! Stell es doch noch mal als Sofort-Kaufen ein, der Käuferin gibste dann noch den Link, mit dem netten Hinweis, das sie ja jetzt auf die "richtige Auktion" bieten kann! Und tut sie es nicht (weil der Preis zu hoch ist) kann sie mit Ebay doch nix mehr weil Du wolltest es ja als Sofortkaufen anbieten und hast ausversehen 1 Euro Startpreis angeklickt. Das machen doch viele VK, oder?! lg


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

... man stellt was ein und dann merkt man es enthielt einen Fehler, Artikel kaputt etc. - klar ist das hier nicht der Fall (gebe ich hier ja zu). Aber warum soll ich hier nachgeben ... zumal in dem Ton! Stelle ich ihn wieder ein und sie käuft ihn, krieg ich nur ne negative rein .... Es war doch nur ein Gebot und kein Kauf. Dieses DS Spiel gibt es ganz häufig - warum gerade den Artikel und gleich Schadensersatz. Ja geht`s noch? Bin auch nur ne Privatperson! Würdet ihr da nachgeben und ihn wieder einstellen? Hab ihn ja noch - die Bekannte kann es sich ja auch so kaufen .... Und gleich mit Ebay drohen .... warum kann man überhaupt löschen? Man kann sich ja mal vertun oder sehe ich das jetzt falsch?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

also ganz ehrlich ist die nicht ganz im recht wenns kaputt gegangen ist musst du es auch rausnehmen und sie hats noch nicht gekauft sondern nur ersteigert ich würde es auch ebay ankommen lassen soll sie sich doch beschweren ......


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

wie kommtm an auf so eine Idee das rein Bieten schon als Auktionsgewinn anzusehen ggf hätte einer sie berboten pieselt sie den dann auch an ??? dagmar


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Mensch es ist nicht mehr zu haben aus welchem Grund auch immer und gut.Es war kein Kauf und Schluß.Es ist nur eine schreckliche Drohung die bei vielen wirkt und die dann kuschen..Mensch ruhig bleiben und gut...LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

... komme mir ja fast vor wie ein Schwerverbrecher. Es kann doch mal vorkommen und eine Auktion enthielt ein Fehler etc. Ich habe die Auktion auch innerhalb von 12 Std. wieder gelöscht. Die Freundin hat meinen Ebay-Namen und hat so von dem Verkauf erfahren Klar umgehe ich jetzt die Verkaufsprovision, dafür verkaufe ich ihn auch günstiger an sie - weil Freundin. Ist aber auch egal ... weiß der Bieter ja nicht. Und dann der Ton? Was soll das? Bei einem Kauf hätte ich das verstanden, aber es war NUR ein Gebot. Aber danke für die vielen Reaktionen .... super Forum hier!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

also den Tonfall der Bieterin find ich heftig - absolut nicht OK. Allerdings versteh ich auch ihren Ärger jetzt mal abgesehen von dem 1 € aber gibt viele die lassen bieten bis paar minuten vor ende und wenns nicht hoch genug ist löschen sie es oder so wie in dem fall mitten drin direkt evrkauf, also sag auch immer mache sofortkauf aber sobald ein gebot ist ist das für mich kein thema mehr ist eher ggerecht sie hätte ja auch bieten können


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

die Auktion lief aber noch über 6 Tage (und wurde innerhalb von den ersten 12 Std gelöscht). Ich würde mich auch ärgern, wenn kurz vor Schluß was gelöscht wird .... aber das war hier nicht der Fall. Echt! Und das DS-Spiel gibt es bei ebay wie Sand am Meer. Verstehe gar nicht, warum die Gute sich so aufregt. Dachte mir echt nix böses ....


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

--oder so wie in dem fall mitten drin direkt verkauft-- Mittendrin nicht, sondern erst am Anfang ;-) Sie hat geboten und noch nicht gekauft Würde nicht reagieren, es hätten z.B. auch Forenmitglieder noch Interesse an dem Spiel haben können und die Dame(?) wäre in den verbleibenden 6 Tagen überboten woren. Ich würde sie auf jeden Fall auf die "Bietersperrliste" setzen. Man weiß ja nie


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wie geht das? Find da nix - würde sie nämlich in der Tat sperren lassen. Grund: ich verkaufe öfters DS Spiele und sie könnte ja jetzt regulär eines kaufen und mich dann negativ bewerten. Dem will ich einfach vorbeugen ... schreibst du mir wie? Es gibt immer eine "Grauzone" und ich weiß, es war nicht 100 %ig korrekt. Aber Schadenersatz etc. ist noch doch etwas zu hoch gegriffen - die spinnt doch. Sie hat mir mittlerweile noch mal ein Mail geschrieben, ich soll den "Fehler" beweisen. Hat die nix anderes zu tun?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

http://pages.ebay.de/help/sell/manage_bidders_ov.html Und was soll sie denn Ebay melden, sie hat nichts gekauft. Bewerten kann sie dich auch nicht. LG Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin geht der link ansonsten geh mal Hilfe : Käufer sperren gleich der erste linkt steht in dem Kästen : Hier liste gesperrter Käufer


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

..hat sie nicht alle beisammen. Das wird der Anwalt genauso sehen , das Beratungshonorar einstreichen und sie nach Hause schicken. Laß gut sein, die blufft nur. So dämlich ist kein Mensch. Setze sie auf Deine Sperrliste und gut ist. Auf dem Niveau würde ich gar nicht kommunizieren. Was glaubt die Gute denn, wer sie ist? Wenn sie genügend Geld hat, wegen so einer Lappalie einen Rechtsstreit zu führen, kann sie das Spiel auch neu im Landen kaufen. Gestört. Stella