Mitglied inaktiv
Hallo, wer kann mir helfen, ich finde im Netz nichts. Ich habe zwar herausgefunden das der Sozialhilferegelsatz für einen 351 Euro ist. Gilt das auch dann für jeden im Haushalt lebende Person. Wir sind zu viert, wären das 4x351 Euro?, oder werden Kinder nur anteilsmäßig berechnet. Ich möchte mein zweites Kind vom Kindergartenbeitrag freistellen lassen und da gilt der Sozialhilferegelsatz x 2,5 Faktor. Danke für eure Hilfe LG Pipmatz
je nach bundesland kannst du keine Freistellung für den Kindergartenbeitrag beantragen. In NRW z.B. muß jeder nen 10 er zahlen. Bei den Kindern werden jeweils das Kindergeld angerechnet und evtl. Unterhalt der gezahlt wird. Die Regelleistung habe ich nun mal nachgeschaut (weil ich hatte nach der Trennung von meinem Mann kurzfristig Hartz 4 bekommen) So der Regelsatz fürs Kind : 208 Euro zuzüglich Unterkunftskostenanteil abzüglich Kindergeld und evtl. Unterhaltszahlungen. und gilt für bis zu keine ahnung vielen Kindern Nicole
Hallo, ich würd da gar nicht mehr lang suchen sondern einfach beantragen. Hab ich auch grad gemacht, ohne die Einkommensgrenzen genauer zu kennen... Und heute den positiven Bescheid bekommen :-) Hab den Antrag von der Kiga-Leitung bekommen, ausgefüllt, bei der Gemeinde bestätigen lassen und ab... Ich beantrag dann lieber mal zu viel, ablehnen können die ja immer noch... LG Ariane
Die letzten 10 Beiträge
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell
- Wie viel arbeiten? Ausgaben für Grossfamilie?
- Lotterielos zu Weihnachten für Kinder...
- Krankenkassen Betragserhöhung....
- Wohngebäude-Versicherung!
- juchu, wir bekommen über 700 € Rückzahlung bei der Gas-Abrechnugn