Mitglied inaktiv
ich habe ja gestern berichtet- Betthimmel verkauft, Paket abgegeben, Paket?, Nachforschungsauftrag angefordert... Die Käuferin will ihr Geld..und so schreibt sie: bezalht haben wir die Ware, das ist richtig. Aber in unser Eigentum geht sie erst, wenn wir sie erhalten haben. Es ist ein Glück für SIE, dass SIE die Ware als versichertes Paket aufgegeben haben. Den Nachforschungsantrag stellen ja SIE, wobei WIR IHNEN (!) die Daumen drücken, dass SIE IHRE Ware wieder bekommen ! SIE haben die Auktion bei ebay so abgewickelt, wie es richtig ist, aber dies allein reicht halt nicht aus ! Momentan haben Sie unser Geld, Sie haben den Nachforschungsantrag aufgegeben und bekommen Nachricht bzw. das Paket zurück, wenn es evtl. wieder gefunden wird .... WIR haben nichts !!! Sein Sie fair, ersparen Sie sich unnötigen Ärger und überweisen Sie uns unser Geld bis zun kommenden Fraitag, 27.02.09 zurück, da wir sonst von einer polizeilichen Anzeige nicht mehr absehen können ! Wir erwarten schnellstmöglichst Ihre Rüclantwort - mit freundlichen Grüßen Sie kann doch niemand anzeigen, der ordnungsgemäß das Paket verschickt hat und die Schuld bei der Post liegt, oder???? Ich hasse so einen Ärger.. Susi
Nein, kann sie nicht, denn auch DU bist deiner Pflicht nachgekommen, hast alles abgeben. LG
DU hast keine schuld ![]()
Hatte ich auch schon ich bekam das Geld von der Post wieder mit Nachweis habe der käuferin logisch das Geld erstattet dagmar
ja SO wäre es ja auch ok
Ja, nur die NAchforschung laufen doch noch oder hab ich da was verkeht verstanden?? LG
ebay abgeht und der witz zu größtenteil weiß man am ender der autionen mit wem es ärger gibt: http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/management/tipps/abmahnung-haftung/versand-versandrisiko-im-online-handel.html Nicole
Eigentlich hat sie so einen Smily verdient:
Sorry, die erfindet da Dinge.
Ich würde ihr erst das Geld zurückzahlen, wenn das Paket wirklich verschwunden bleibt und ihr es erstattet bekommen habt. VORHER NICHT! Die Lachhafte kann mit Anzeigen drohen wie sie will. Noch läuft ja der Nachforschungsauftrag. Da kann Euch niemand was.
Und ich muss nochmal
. Bin gut drauf, da wir gerade unserer ehemaligen Vermieterin geschrieben haben, die irgendwelche lachhhaften Sachen mit unserer Kaution verrechnen will. Ist aber alles nicht rechtens. *lol*
Ich würde der Guten schreiben, dass ihr Euch wieder meldet, wenn ihr ein Ergebnis vom Nachforschungsauftrag habt.
Hallo, an Deiner Stelle würde ich erstmal abwarten, was der Nachforschungsauftrag bringt. Das würde ich Ihr auch so schreiben. Übrigens, Du hast doch auch eine Nummer zur Versandverfolgung. Was hat die denn ergeben? Stand da, Paket übergeben oder was? Nebenbei bin ich gewerblicher Händler u.a. bei eBay. So schnell brauchst Du nicht mit einer Anzeige rechnen. Und falls doch eine kommt, kannst Du immer noch sagen, dass der Nachforschungsauftrag noch läuft. Keine Panik. Die Post muss Dir im Verlustfall das Geld erstatten. Nur leider dauert das eben noch ein paar Tage! Schreibe Ihr das ruhig. Weisst Du, wenn Du das Geld jetzt überweist, dann kommt nach ein paar Tagen die Nachricht, das Paket ist beim Empfänger angekommen und Du wirst Dein Geld nie wieder sehen!!
Habe ihr jetzt über ebay geantwortet, da sie heute einen nicht erhaltenen Artikel gemeldet hat. Ich rief auch bei ebay an und sie meinte, so einfach ist das nicht.... das steht bei DHL: 13.02.09 08:08 Sendung in Filiale/Agentur eingeliefert Der Kunde hat die Sendung in der Filiale/Agentur eingeliefert. 13.02.09 15:39 Einlieferungs-Paketzentrum Die Sendung wurde im Einlieferungs-Paketzentrum bearbeitet. mehr eben nicht... Den Nachforschungsauftrag müsste meine Freundin morgen oder so in der Post haben...dann ausfüllen und wegschicken... Ich werde jetzt auch auf keine emails mehr antworten, das ist mir echt zu nervig.... ich kann sie ja verstehen, das es ärgerlich ist, aber es hat ja keiner Schuld, ausser die Post... mei o mei... Susi
Hallo, das stehts doch schwarz auf weiss! Du hast das abgegeben und gut ist. So wie es aussieht, ist es wirklich abhanden gekommen. Sonst würde da mehr stehen. Versicherte Pakete werden ja vor Abgabe an den Kunden nochmals gescannt und dieser muss unterschreiben. Es kann natürlich auch sein, dass der Postbote vergessen hat, das Paket einzuscannen und hat der Kundin das so gegeben. Die hat das gesehen und wittert da eine Möglichkeit, das Geld zurückzuverlangen. Kann ja keiner beweisen, dass sie es erhalten hat. Sie hat ja nicht quittiert! Mal sehen, was bei rauskommt!
Na, bei Dir möchte ich nichts kaufen, wenn Du Deine Kunden so behandelst! Guter Service und Kundenfreundlichkeit sieht anders aus! Wer sagt denn, daß die Frau das Geld NICHT zurück überweist, falls sie das Paket doch noch erhält? Man soll nicht von sich auf andere schließen..! Wenn Du automatisch jeden Deiner Käufer für einen Betrüger hältst, bist Du als gewerblicher Verkäufer aber fehl am Platze. Bäh..wie mir solche Verkäufer zuwider sind! Stella
Den Nachforschungsauftrag müsste meine Freundin morgen oder so in der Post haben...dann ausfüllen und wegschicken... ~~~~ dann bekommst Du sofort eine bearbeitungsnummer dagmar
Es ist alles schon vorgekommen! Du widerst mich übrigens auch an! Was hälst Du davon, dass die Frau voreilig handelt und die Verkäuferin mit einer Anzeige erpresst? Das ist besser? Im übrigen sollte man immer erst die Nachforschungen der Post abwarten! Ich mache das auch so! Vorher gibt´s kein Geld! Außerdem brauchst Du mich hier nich beleidigen! Ich habe Dir nichts getan. Lediglich die Tips gegeben. Kann ja sein, dass Du schon bei mir gekauft hast??????????????????????????????????????????????????????????
Sie hat bezahlt und keine Ware erhalten. Das ist Fakt.
Da Du den Schaden (oder das Paket, auf dem Nachforschungsantrag gibt man ja an, was damit passieren soll-ob zum ursprünglichen Empfänger oder zurück zum Absender) ersetzt bekommst und nicht die Käuferin, hat sie selbstverständlich ein Recht darauf, ihr Geld von Dir zu bekommen.
Was hast Du denn davon, wenn Du ihre Kohle behältst? Brauchst Du sie so dringend?
Das Geld zu behalten, ist (juristisch gesehen) nicht in Ordnung und Du ziehst definitiv den Kürzeren.
Überweise der Frau das Geld zurück und fertig.
Was gibt es da eigentlich zu überlegen, ich verstehe ehrlich gesagt gar nicht, warum man sowas postet..
Das ist noch nichtmal eine Frage des Rechts, sondern der Fairness, die man seinem Handelspartner entgegenbringt!
Stella
Übrigens hat die Verkäuferin nicht geschrieben, dass sie das Geld behält. Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!!!!!!!!!!!!!!!
Also ich würde ihr klipp und klar schreiben, dass Sie das geld unverzüglich erstattet bekommt, wenn die Sache geklärt ist bzw die ware wieder bei dir ist. Ich habe auch schon ein paket bekommen, dass angeblich noch unterwegs war, weil es auf der letzten tour vergessen wurde einzuscannen.
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