Mitglied inaktiv
hallo, jetzt verkaufe ich schon jahre über eb.. und nun das. nie was gewesen, ware immer angekommen aber irgend wann ist immer das erste mal. ein käufer hat bei mir ware ersteigert und unversicherten versand gewählt, die ware habe ich am gleichen tag als geld eingegangen ist abgeschickt, habe beleg hier liegen allerdings steht ja nur der betrag drauf. habe in der auktion aber geschreiben das bei verlust auf eigenes risiko. alles andere was ich verkauft habe ist unversichert angekommen. nun will der sein geld zurück und droht mit anwalt. ich sehe es aber nicht ein, weil ich die ware 100% abgeschickt habe.wer ist denn im recht?? wir haben rechtschutz, von daher kann der zum anwalt laufen. muß ich ihm trotzdem das geld wieder zurück überweisen? neg. bewertung habe ich schon von ihm bekommen. wer kennt sich aus? lg mel
nein, solange du privatverkäufer bist, hast du deine schuldigkeit in dem moment getan, wie du es abgeschickt hast! LG Yvonne
er hätte doch versichert wählen können. Oder hast du nur unversichert angeboten?
habe unvesichert und versichert angeboten. im text steht noch bei unversichert, verlust auf eigenes risiko. lg
dann hast du alles getan. Wenn unversichert wählt, sein Problem. KEIN Geld zurück, definitiv
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