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ot...trotzdem Frage zu Arbeitszeugnis...

ot...trotzdem Frage zu Arbeitszeugnis...

Mitglied inaktiv

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Hallo, hab mal ne Frage an Euch...Ihr wisst doch fast alles Mein Schwiegervater muss sich jetzt wieder bewerben und ich mach grad für ihn die Unterlagen am PC fertig (ist nicht so der PC-Freund *lol*) Jetzt hab ich gemerkt, dass er kein einziges Arbeitszeugnis hat. Er hatte schon mehrere AG aber von keinem je eins bekommen (und er wußte auch nicht, dass ihn eins zusteht.) Meien Fragen: Kann er die alten AG einfach anschreiben und um eine Zeugnis bitten? Und wie lange kann man das machen (er ist z.B. schon 10 Jahre aus nem Betrieb raus....lohnt es sich da auch noch?) Weis jemand die rechtlichen Grundlagen biiiitte??? Und hat jmd. vielelicht sogar ein Anschreiben dafür??? Ich danke Euch ! LG Fine8198


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Ich meine, das man nur 3 Jahre Anrecht auf ein Arbeitszeugnis hat. Danach ist es halt auf Gutdünken des AG. Soll er die doch mal alle Anschreiben, mehr als Absagen können die nicht und Porto kostet doch auch nicht die Welt... lg


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