Mitglied inaktiv
Hallo, unser Kleiner hat zum Geburtstag einen Cassettenrecorder mit Stimmenverzerrer von Fisher Price bekommen - dieser war nicht ganz in Ordnung und ich habe ihn zurückgebracht. Ich habe eine Gutschrift erhalten, da sie im Moment keine Marken-Recorder da hatten - nur CD-Player von Fisher Price und Chicco bzw. einen Cassettenrecorder no Name für 9,99 Euro. Was würdet ihr machen - würdet ihr von der Gutschrift einen Recorder kaufen oder einen CD-Player bzw. welche Marke oder würdet ihr den günstigen kaufen und einen CD-Player. (Ich muß dazusagen, das unser Großer (8 J.) einen Recorder von Fisher Price hat, diesen aber noch selber benutzen möchte.) GlG Spiru
schein krankheit zu sein..unserer ist nach 2x auch defekt gewesen...nur hatten wir keinen kassenbon...heul...da geschenk vom kitafreund...
Hm, wegen dem zweiten ohne Kassenzettel würd ich die Eltern des Kiga-Freundes ansprechen, die haben das sicher noch. Wenn die in absehbarer Zeit kein gleichwertiges Gerät in der Preislage haben, daß Du den Gutschein einlösen kannst, würd ich darauf bestehen, daß man Dir das Geld auszahlt. Du mußt die Rückgabe des Gerätes gegen Gutschein im übrigen nicht akzeptieren, soweit man Dir kein Ersatzgerät geben kann. Selbst wenn die Geschäfte immer behaupten, daß das nur so gehe, ist es absoluter Quatsch und überhaupt nicht rechtens. Notfalls den Chef ranholen und eine Auszahlung fordern. Das gilt - wie gesagt - nur dann, wenn man Dir kein Austauschgerät mitgeben kann, da grad ausverkauft o. nicht mehr im Programm o.ä. LG Katrin
Die letzten 10 Beiträge
- Sollte man Schwangerschaftsprodukte bei nur einer Marke kaufen oder lieber mischen?
- Energiekosten sparen
- Nochmal zur Suppe
- Geld anlegen
- Jugendbegegnungen
- Für RR … oder wer meint dass die Leute sparen müssen
- haben alle noch zu viel Geld?? Warum ist hier nix los?
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?