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Neuer Kindergeld Bonus steht allen KINDERN zu.....

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Einmaliger Kinderbonus für alle Leistungsempfänger ohne Einkommensanrechnung Derzeit gibt es etwa 20 Millionen Kindergeldberechtigte Eltern von kleinen als auch großen Kindern. Eltern können sich nun freuen. Die Koalition hat einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro an alle Eltern beschlossen. Dieser ist im zweiten 50 Milliarden schweren Konjunkturpaket der Bundesregierung enthalten. Alle Kindergeldberechtigten Eltern sollen nun den Kinderbonus erhalten. Wie sieht dieser aus? Wer erhält diesen Bonus? Muss man dazu einen Antrag stellen oder wird dieser neue Kinderbonus automatisch von der Familienkasse an alle Kindergeldberechtigten ausgezahlt? Viele Fragen und noch keine konkrete Antwort erhalten? Wir klären nun den Sachverhalt auf! Zuständig ist die bisherige Familienkasse, die zu Ihrem Wohnort gehört. Hier haben Sie zuletzt auch Ihren Kindergeldantrag gestellt. Diese Kindergeldkasse zahlt Ihnen auch Ihr monatlich zustehendes Kindergeld aus. Der Kinderbonus wird automatisch an alle Kindergeldberechtigten Eltern überwiesen. Die Auszahlung erfolgt mit der monatlichen Kindergeldzahlung im Monat März oder April 2009. Haben Eltern einen Antrag auf Arbeitslosengeld II oder Hartz IV gestellt oder beziehen derzeit schon solche Leistungen, wird der Kinderbonus hier nicht als Einkommen angerechnet. Das Gleiche gilt Empfänger von Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss. Auch hier darf der Kinderbonus nicht vom Leistungsträger wie Wohngeldstelle oder Jugendamt, Abteilung Unterhaltsvorschuss als Einkommen angerechnet werden.. Tipp: Überprüfen Sie unbedingt Ihren künftigen Bescheid auf Wohngeld, Unterhaltsvorschuss oder Arbeitslosengeld II. Sollten Sie schon Leistungsempfänger sein, prüfen Sie Ihren Zahlungseingang auf korrekte anrechnungsfreie Auszahlung! Lg


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