Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe ein ganz normales festes Einkommen auf Steuerkarte. Nun beginne ich einen Nebenjob ab 01.06.11 und verdiene 200 Euro. Der Nebenjob wird auch auf meine Steuerkarte genommen. Muss ich bei der Einkommenssteuer die 200 Euro angeben, sind die meldepflichtig? Danke für die Antworten LG
Mein Kenntnisstand ist, das man nur eine Beschäftigung auf der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse 1-5) ausüben kann. Für die zweite Beschäftigung brauchst Du die eine Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse VI. Wenn Du auf Lohnsteuerkarte arbeitest, bekommst Du von Deinem Arbeitgeber am Ende jeden Jahres eine Lohnsteuerbescheinigung, die du bei der Einkommensteuererklärung (Anlage N) angeben musst.
Hallo, ja, wenn die Lohnsteuer nicht pauschal abgeführt wird (wozu dann keine Lohnsteuerkarte erforderlich wäre), muss der Lohn bei der Einkommenssteuer angegeben werden. http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/2__AG/4__steuerrecht/besteuerung__des__arbeitsentgelts__aus__geringfuegigen__beschaeftigungen.html Lieben Gruß Incor
Wenn du auf Steuerkarte diesen Nebenjob anfängst, brauchst du doch eine Lohnsteuerkarte? Der AG muss sämtliche Steuern abführen. Lohnsteuerklasse 6, da bleibt nicht viel über.
ich hätte jetzt gesagt ein (bis zu) 400 Euro-Job ist neben eine normalen Job beitragsfrei und von deiner Seite auch lohnsteuerfrei. Daher würde ich ihn in der Steuererklärung nicht angeben. Daraus kannst du eben dann auch keine Werbungskosten ableiten. Tust du es trotzdem wird er zum anderen Job hinzugerechnet, was wahrscheinlich ungünstig wäre.
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