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muss nochmal fragen wegen umkehr der beweislast bei mängeln an gekaufter ware ..

muss nochmal fragen wegen umkehr der beweislast bei mängeln an gekaufter ware ..

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man hat ja zwei jahre gesetzliche gewährleistung (händlergarantie ist jetzt ne andere geschichte). diese besagt, dass der kunde in der pflicht ist und nachweisen muss, dass der mangel bereits beim kauf bestanden hat. die ersten 6 monate gilt die umkehr der beweislast - wenn da was kaputt geht, muss der verkäufer nachweisen, dass der mangel nicht bestanden hat. aber nach den 6 monaten ist man als kunde eben eigentlich angeschissen. wie bitte soll man nachweisen, dass der mangel zum kaufzeitpunkt bestand? ware mit offensichtlichen mängeln kaufe ich ja nicht und wenn es ein versteckter mangel war, der irgendwann zu tage kommt - wie soll ich da was nachweisen können? das würde mich echt mal interessieren. im bgb findet man weiter nix dazu. wenn der laden längere garantie gewährt, ist das ja alles kein problem, aber wenn der laden die gesetzlichen fristen ausschließlich als grundlage hat, was dann? gibts irgendwo noch zusätze zu diesem gesetzestext oder so?


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http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/gewaehrleistung/ Eine Besonderheit besteht, wenn die Sache von einem Endverbraucher erworben wurde, der sie nicht für eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit nutzt. Tritt der Mangel innerhalb von sechs Monaten auf, wird in solchen Konstellationen in der Regel vermutet, dass er bereits bei Gefahrübergang vorlag. Der Verkäufer hat allerdings das Recht, diese Vermutung , soweit möglich zu widerlegen. Die Vermutung ist außerdem ausgeschlossen, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist, wie zum Beispiel bei verderblichen Waren. Die Vermutung ist nicht ausgeschlossen, wenn der Defekt typischerweise jederzeit eintreten kann, sondern nur, wenn ein Mangel derart erkennbar ist, dass er auch dem fachlich nicht versierten Käufer bei der Übergabe hätte auffallen müssen. das heißt also: ich kaufe ware mit einem versteckten mangel, als laie für mich nicht prüfbar - dann muss ich auch innerhalb der 7 - 24 monate nach kauf nicht beweisen, dass der mangel zum kaufzeitpunkt offensichtlich war, oder?


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Hab mit dem Beamten-Deutsch immer so meine Probleme. Kommt jetzt darauf an, was Du reklamieren willst. Hatte bisher in jedem Reklamationsfall Erfolg und Glück und die Ware entweder getauscht oder erstetzt bekommen. Bei Kleidung sogar, wenn ich nichtmal mehr den Kassenbon hatte. Denke es kommt einfach darauf an, wie Kulant ein Unternehmen ist und wie man dort auftritt. Gruss Sunny


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Deshalb haben wir auch auf die Gewährleistung unseres Gebrauchtwagen verzichtet und knapp 1000 Euro weniger bezahlt! Wurde dann im Kaufvertrag so geregelt (hat dann halt ein Angestellter uns den Wagen "verkauft"). An dem Wagen ist bisher auch nix gewesen, ausser Kleinigkeiten, die auf Abnutzung herrühren. Bei unserem anderen Gebrauchten (wo wir vorher nicht verzichtet haben) war was dran und die wollten die Gewährleistung echt umgehen, hatten uns noch eine Garantie dazuverkauft und die sollte packen, aber da der Wagen schon so viel runter hatte, sollten wir doch tatsächlich 60 oder 70 % selber zahlen, man was haben wir uns geärgert, aber da ist mir die Gewährleistung zum Glück wieder eingefallen! Tja und das Ende vom Lied: Ein Teil war ja kaputt, das andere von der anderen Seite wär bald kaputtgegangen "Sollen wir das gleich mitmachen?!" "Ja, warum nicht". bezahlt haben wir für das eine Teil reparieren + Material knapp 60 Euro. Beide Teile hätten wir bei Ebay für 40 bekommen und es ist ein Klacks das selber auszutauschen! (sogar absolute Laien können das!) Wir haben also unser Fazit raus gezogen und freuen uns immer noch über die geschenkten 1000 Euro! Denn, man überlege: ein VK verkauft seine Ware doch eigentlich im Mangelfreien Zustand, sonst müsste er ja gleich die Reparatur, die das Teil mitsichbringen würde machen, also zahlen, also wird die Ware vorher auf Herz und Nieren geprüft! .....