Mitglied inaktiv
Kennt ihr euch damit aus? Ich hatte Ende Mai bei Weltbild was bestellt, und als ich zur Bank ging, wußte ich nicht mehr genau, wie hoch die Rechnung war, 25,15€ oder 35,15€. Ich hab die Rechnung nicht gefunden. Also ich kann bei unsrer VR Bank die Überweisungen am Terminal selber machne und kann für Sachen, die öfter zu bezahlen sind, alle Daten vorweg speichern, so dass ich dann nur die Summe oder ggf. Rechnunbgsnummer ändern muss. Da ich bei Weltbild immer die Kontonummer eingeben muss als Verwendung, hatte ich die mal gespeichert. Bis jetzt gab es da auch nie Probleme. Ich hab dann am 02.06. einfach 25,15€ überweisen, weil ich dachte, die melden sich, wenns zuwenig ist. Nachüberweisen kann man immer, aber ob man das Geld unbürokratisch wieder bekommt, steht auf nem anderen Blatt. Es kam aber nichts, keine Mahnung, keine Erinnerung, gar nichts. Vorgestern abend hab ich die Rechnung dann gefunden und gestern die fehlenden 10€ nachüberwiesen. Heute kam nun mit der Post ein Brief, fett überschrieben AUßERGERICHTLICHES MAHNVERFAHREN Datum 24.07.2008 Ich soll SOFORT 25€ bezahlen, 15€ seien Mahngebühren, da ich bisher nie reagiert hätte. Wenn ich nicht reagiere, beauftragen sie ein Inkassoinstitut. Uff, ich hab noch nie wirklich Schulden aufgrund von Konsumwaren gehabt, nur wenn ich früher mal was auf Raten bezahlt habe und die hab ich immer alle bezahlt. Mein Schuldenberg hat/te nur was mit Anwaltskosten etc zu tun, alles was damals mit dem Missbrauch zu tun hatte. Ich weiß nicht, was soll ich nun machen? Soll ich die Anschreiben? Oder nicht reagieren? Ich glaube denen, dass die mich angeschrieben haben, und ich weiß glaub ich auch, was passiert ist. Wir haben eine neue Briefträgerin seit Juni und ich hatte seitdem ganz oft Post meiner Nachbarin im Kasten, und hab die immer brav in ihr Postfach geworfen, wenn das vorkam. Nur trau ich der zu, dass sie es vice versa unterschlägt. Ich weiß von Hermes und anderen Lieferunternehmen, dass sie sich weigert, für mich Pakete anzunehmen, wenn ich nicht da bin, und dass sie sich dann ausläßt, wieviel Geld ich fette Kuh ausgebe, und wie gern sie es hätte, wenn ich verschwinden würde. Ich will aber nicht noch mehr böses Blut. Ich mein, seit ich letztes jahr in der Klappse war, geht sie mir zumindest aus dem Weg und klingelt nicht mehr, bloß weil um 18 Uhr evtl. mein Rad noch draußen steht, oder weil die Gardine schief hängt. Aber ich denke schon, dass an meinem Verdacht was dran ist. Die Postbotin hat es nicht mit Absicht gemacht, das kann schon mal passieren, aber meine Nachbarin schon. Also, was soll ich nun mit diesen 15€ Mahgebühren machen? ratlose Grüße, Taube
Kommt wohl darauf an, wann die Bank das Geld verbucht hat und wann der Brief abgeschickt wurde. Kam Dein Geld später, dann kannst Du nur auf Kulanz von Weltbild hoffen.
Hallo, ich würde am Montag dort anrufen, den Sachverhalt schildern und auf Kulanz hoffen. Soweit ich weiss, sind 5 Euro je Mahnung ohne Nachweis zu akzeptieren. Lieben Gruß Incor
Soweit ich weiß gibt es doch ein neues Gesetz welches besagt das Mahngebühren rechtswidrig sind und nicht gezahlt werden müssen
Welches Gesetz?
"Ich glaube denen, dass die mich angeschrieben haben"
Also hat das Unternehmen bereits Zahlunsgerinnerungen geschickt. Das sie nicht ankommen, kommt komischerweise oft vor, dafür kann das Unternehmen aber nichts!
Auf Kulanz hoffen, denn eigentlich ist die Summe fällig und das auch noch selbstverschuldet
Weltbild hätte dich erst mit einer Zahlungserinnerung OHNE Mahngebühren auf den fehlenden Betrag hinweisen müssen. Mag sein, daß sich da in den letzten Jahren etwas geändert hat, aber soweit ich weiss, dürfen Mahngebühren nur angemessen verlangt werden. Und ob dieser Betrag -nämlich die 15 Euro- gerecht angesetzt sind, bezweifle ich, weil du ja schon einen Teil gezahlt hast.Schau mal in die AGBs, was da zum Thema Mahngebühren/ Mahnpauschale steht. Allerdings wäre es an dir gewesen, die Rechnung nochmals anzufordern. Ruf doch einfach mal in der Rechnungsabteilung an und schilder deinen Fall, ich denke die lassen die Mahngebühren fallen, wenn du sonst noch keine Mahnungen erhalten hast. LG Nicole
Genau!!!! Und eigentlich dürfen auch erst dann Mahngebühren erhoben werden wenn eine Abbuchung fehlgeschlagen ist z.B.
Da steht doch im Ausgangspost, daß sie das wohl getan haben. Und seit wann gibt es Mahngebühren erst, wenn die Abbuchung fehlschlägt??? Sie hat doch nur einen Teil der Rechnung bezahlt...
Sobald der Schuldner in Verzug ist, darf (kostenpflichtig) gemahnt werden.
Ich muss auch jedesmal blechen, wenn ich mal wieder die Krankenversicherungsbeiträge auch nur einen Tag zu spät überwiesen habe
Lieben Gruß
Incor
Die sind da schnell oder`? Ich würde mich freuen, wenn die mal so schnell regieren würden, wenn ich Geld von der KK zurückbekomme oder was beantrage
Ja, das ist genau wie beim Finanzamt...
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