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Muß ich auch so eine Mutter werden?

Muß ich auch so eine Mutter werden?

rabbit80

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Die morgens um 7 Uhr vorm Lidl steht um einen Schlafsack zu erhalten? Innerhalb von 1 Stunde soll alles weg gewesen sein! Da war ich ja nur 2 Stunden zu spät... unglaublich! Püh, dann nicht...... Sind die wenigstens gut, weiß das jemand?


stressmama

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Hallo, das hatte ich heute mit denn Cordhosen. War um 10 Uhr da, alles weg , beim dritten Lidl habe ich dann die letzten 2 abbekommen . Aber Schlafsäcke waren noch da. Lg stressmama


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

...wenn man etwas nicht mehr erhalten hat (weil z.B. nach 1 Stunde schon vergriffen). Die organisieren dann möglichst noch Ware aus anderen Filialen! Sehr löblicher und kundenfreundlicher Service! Ob das allerdings in allen Filialen so ist? Frag doch mal an der Kasse nach! Einen Versuch wäre es mir wert! LG


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ich habe nachgefragt und die bekommen keine mehr rein. Aber ehrlich gesagt, sehe ich nicht ein, daß ich um einen Schlafsack "betteln" muß oder die halbe Stadt abfahre. Sooo wichtig sind die mir dann doch nicht, aber ich habe mich stark gewundert, daß um diese ganzen Sachen so ein Hype gemacht wird. Ich habe vor kurzem einen Schlafsack, Neu, bei Ebay ersteigert für 10€ (inkl. Versand), hätte davon mal mehr ersteigert


MrsSummer85

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Zu deiner Frage ob die Lidl Schlafsäcke gut sind... :) Ich hatte bei meiner Tochter mal einen vom Lidl gekauft, weil ich den soooo süß fand... :) Und ja, die Qualität ist wirklich gut. Hat lange gehalten und sah noch aus "wie fast neu"... Hab den sogar noch weitergegeben an eine Freundin. :)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

ich hatte das schon paarmal bei elektrogeräten. ich war schon vor der öffnung des ladens dort, als einzige und es war KEIN dvd-player mehr da. ich nachgefragt bei einer verkäuferin, die ich auch privat kenne. und sie meinte, von den 5 gelieferten playern waren zwei stück vorbestellt und drei haben sich die verkäuferinnen unter den nagel gerissen. ich war stinkesauer !!


Hugo..

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Verkäuferinnen sind auch Kunden bei Netto kann man anrufen lassen, ob in anderen Fillialen noch was ist und in die Filiale liefern lassen. Sofern man nicht selber abholt.


still-water

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

...waren bei uns noch 3-4 Stück da, in allen größen etwas... Und die Cordhosen sind ja mal potthässlich... bäähhh würd ich meinem Kind nie anziehen. Was mich geärgert hat, ist dass es die Schlafanzüge diesmal nur bis 74/80 gibt... die sind klasse... Hätte gern noch 2 in 86/92 genommen...


AndreaWDU

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Antwort auf Beitrag von still-water

Hallo, also wenn ihr etwas wirklich haben wollt, wie zb den Schlafsack gerade, dann lasst euch doch nicht abspeisen mit: Die gibt es hier nicht mehr. Dann soll die Kollegin halt in den anderen Filialen anrufen und fragen, es kommt schon mal vor das die anderen dann noch was haben. Die Verkäufer bieten euch das nicht an das sie das machen, weil es etwas mehr arbeit bedeutet. aber sprecht sie ruhig mal drauf an und fragt nach, meistens machen die das dann von sich aus. Oder auf den meisten discounterseiten gibt es eine hotline, da mal anrufen oder ne mail hinschicken, mit der bitte, den dvd player oder schlafsack zu besorgen liebe grüsse andreawdu, die in einem discounter arbeitet


stressmama

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Antwort auf Beitrag von still-water

Das ist Geschmackssache (Cordhosen) , ich denke mir für den Kiga reicht es völlig aus. Ehrlich gesagt finde ich es schade für den Kiga eine Hose anziehen zulassen die 15-20 Euro kostet, bei den kleinen Kids hat man schneller einen Fleck der nicht rausgeht Zum glück sind die Geschmäcker anders Lg stressmama


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Discounter Lidl hat eine empfindliche Schlappe vor dem Oberlandesgericht erlitten. Die Richter des OLG entschieden, dass Discounter von Artikeln, die in großem Umfang mit Zeitungsannoncen beworben werden, eine ausreichende Menge an Waren bereitstellen müssen. Schnäppchen müssen nach dem OLG zwei Tage vorrätig sein. Im vorliegenden Fall verbot das OLG dem Discounter für einen Computerbildschirm beziehungsweise eine Funk-Tastatur in hervorgehobener Weise zu werben, wenn nicht genügend Artikel für den zu erwartenden Kundenansturm vorhanden seien. Eine Ausnahme gelte nur, wenn Discounter nachweisen könnten, dass eine kürzere Frist im Einzelfall angemessen sei oder aber, wenn der Händler beweisen könne, dass er zwar richtig kalkuliert habe, der Ansturm unerwartet groß gewesen sei. (mit dem letzteren versuchen sie sich gerne rauszureden) Das "Nur solange Vorrat reicht" bedeutet lediglich, dass es sich um ein Sonderangebot und kein Dauerangebot handelt. Dennoch muss auch bei Sonderangeboten eine "ausreichende Menge" vorrätig sein, wobei "ausreichend" an der Größe des Geschäfts, der Form der Werbung und dem Preis des Produkts gemessen wird. Hier ein Artikel zu dem Thema, in dem auch die rechtliche Grundlage erklärt wird: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/pressemitteilungen/detail.asp?id=100 m mer wieder wenden sich verärgerte Verbraucher an die Mitarbeiter der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Anlass ist die sogenannte Lockvogelwerbung. Händler werben mit besonders preisgünstigen Angeboten, die bei konkreter Kaufnachfrage allerdings nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten werden. Ganz aktuell: Ein Baumarkt wirbt mit dem Angebot “Kauf 2, nimm 3″ für eine Innenwandfarbe. Als der Verbraucher am Tage nach dem Erscheinen der Werbung das Angebot nutzen will, war es bereits zu spät. Nach Angaben der Verkäuferin wurden die letzten 12 Eimer nach morgendlicher Eröffnung des Marktes verkauft. Der Verbraucher weiß natürlich, dass viele Unternehmen mit Sonderangeboten für ihre Waren werben, um so die Kunden zu animieren, wegen der herausgestellten günstigen Preise ihr Geschäft aufzusuchen. Insbesondere Lebensmitteldiscounter werben häufig für Sonderprodukte wie Elektronikartikel, Gartengeräte und anderen saisonalen Schnäppchen. Sonderangebote sind natürlich rechtlich zulässig. Die Grenze zur unzulässigen wettbewerbswidrigen Lockvogelwerbung wird allerdings dann überschritten, wenn die angebotenen Waren oder Dienstleistungen nicht oder im Verhältnis zur Nachfrage in viel zu geringer Menge vorhanden sind und der Kunde, der so ins Geschäft gelockt wurde, zum Kauf von anderer Ware verleitet wird. Im Regelfall muss die beworbene Ware mindestens zwei Tage vorrätig sein. Dies ist ausdrücklich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt. Welcher Warenvorrat ausreichend ist, richtet sich nach der zu erwartenden Nachfrage. Je attraktiver der Preis, desto höher wird die Nachfrage sein. Bei ganz besonders preisgünstigen Sonderangeboten muss der Händler daher einen größeren Warenvorrat bereithalten, da mit zusätzlichen Kunden gerechnet werden muss, die eventuell auch Vorratskäufe tätigen. Verbraucher haben leider keinen Anspruch darauf, die zu einem günstigen Preis angebotene Ware auch tatsächlich zu erwerben oder den Händler zur Bestellung der vergriffenen Ware zu bewegen. Aber der Verbraucher kann auf die unzulässige Werbung hinweisen und als Schlussfolgerung für sein künftiges Einkaufsverhalten diesen Markt meiden. (hier habe ich aber auch schon andere Gerichtsbeschlüsse gelesen. Man hat als Kunde das Recht, die Ware zu bekommen und der entsprechende Markt muss diese beschaffen. Ich habe mich schon öfter bei der Zentrale beschwert und mir wurde der Artikel dann beschafft) gib mal bei google ein: angebote müssen vorrätig sein (und dazu vielleicht noch "gesetz") angebote, die nicht zum regulären sortiment des geschäftes gehören, MÜSSEN mind. 2 tage (ich weiß von 3 tagen) vorrätig sein. dieser zusatz: solange der vorrat reicht entbindet die ketten nicht davon, die angebote ausreichend vorrätig zu haben. man hat das recht als kunde, darauf zu bestehen, dass die filiale/zentrale den artikel ranbesorgt. am besten: 1. sofort zu einem vk gehen und unbedingt dieses gesetz ausgedruckt mitnehmen - vorlegen und darauf bestehen, dass das beschafft wird. und/oder 2. sofort eine mail an die zentrale schicken (auch mit dem gesetzestext) und dort verlangen, dass sich drum gekümmert wird! leider wissen das die wenigsten verbraucher und keine vk weist einen drauf hin, dass sie ja lt. diesem gesetz die genannte möglichkeit haben! auf keinen fall abwimmeln lassen! viel erfolg (hatte ich schon öfter auf diesem weg) Ich hatte das u. a. mal bei Aldi und da sagte mir die Verk., dass sie als Angestellte IMMER das Nachsehen haben, denn sie dürfen sich grundsätzlich nichts von den gelieferten Sachen zuerst weglegen, sondern müssen warten, was am Schluss noch übrig ist.