User-1735893838
Hallo wir haben als Übergangslösung einer Verwandten (mit 3 Kindern) unser Dachgeschoss überlassen. Ohne Mietvertrag, ohne Miete. Jetzt zeiht sich diese kurzfristige Lösung in die Länge und nun möchte ich Miete verlangen. Wo kann ich die ortsübliche Miete finden (wir wohnen nicht in der Stadt sondern in einem kleinen Ortsteil). Wie wird Schräge, Bad/WC, Küche mit eingerechnet? Sind bei 3 Zimmer die Küche und Dusche/WC schon dabei? Ratlose Grüße
Such auf der Homepage deiner Stadt / Gemeinde den Mietspiegel und / oder erkundige dich bei einer Gesellschaft wie Haus & Grund in deiner Nähe . Soweit ich weiß, werden Schrägen unter 1 m lichte Höhe gar nicht und zwischen 1 und 2 m nur zur Hälfte eingerechnet. Balkon ebenfalls zur Hälfte. Die Zimmeranzahl ist i. d. R. ohne Küche und Bad.
huh wir haben in den Architektenplänen neben dem normalen Grundriss auch den der die Wohnfläche angibt als bereinigt um die Schrägen was unten Grundfläche 100 qm sind sind es oben nur 75 bereinigt Ruf doch mal bei der Gemeinde an und frag nach dem Mietspiegel am Ende werdet Ihr eh zusammen reden müssen auch was die Nebenbkosten angeht bei so vielen Leuten, oder habt Ihr einen extra Zähler für Wasser Strom, Heizung etc ? dagmar
Ergänzung zu Julie: Balkon überdacht zur Hälfte; nicht überdacht ein Viertel. Gib bei einer Suchmaschine "Mietspiegel" und den Wohnort ein. Da solltest du in Sachen Kaltmiete fündig werden.
Hallo Danke für eure Antworten. Wasserzähler hatte ich vorher abgelesen, so dass ich das durch die Personenzahl teile. Einen Bauplan des Hauses gibt es nicht mehr. Danke, für den Tipp mit der Stadtverwaltung, da frage ich mal nach. LG
Gib Euren Ort in die Suche ein (Wohnung Miete). Da siehst Du direkt den aktuellen Mietspiegel. VG ohno
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