Elternforum Sparen - Das liebe Geld

mal ne frage ebay

mal ne frage ebay

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

habe nintendo verkauft esrt schrieb käuferin 1 tag nach ende wann der artikel endlich kommt dann schrieb sie ein spiel wäre kaputt drohte mit negativer bewertung ich antwortet 3x ohne erfolg dachte ist erledigt nun hat sie geschrieben das sie negativ bewertet und tat sie auch ja gut, hergott gibt schlimmeres und nun schreibt sie was ich ihr anbiete oder ob ich ihre rechschutzversicherung anprobieren ;o) (ist wohl keine deutsche) möchte selbst der fall sie macht das, wobei ich nur von einer drohung ausgehe was, was passiert da? ich meine bei mir ging alles. steht ja aussage gegen aussage. was würde ein anwalt machen? machen die sich überhaupt wegen 5 euro die mühe? ist nicht mit abgabe der bewertung alles abgeschlossen?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wenn es wirklich nur um fünf Euro geht, dann macht das keine Rechtschutzversicherung und ich glaube auch kein Anwalt. Ich denke, es ist ne leere Drohung, schreib ihr du hast Zeugen, dass die Sachen funktionierten und wenn sie das nicht glauben mag würdest du gern mal ihre Rechtschutzversicherung anprobieren würdst aber nicht glauben dass sie passt *lol* LG Anja die heut nen Clown gefrühstückt hat !


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

es geht um 31 euro aber die konosle und 2 spiele funktionieren nur angeblich 1 spiel nicht was bei ebay für 3,95 verhökert wird


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Egal, darauf geht keine Rechtschutz ein! Ausserdem ist es Gebrauchtware, Privatverkauf usw. Hast Du "jegliche Gewährleistung" ausgeschlossen? Somit ist das Thema von Haus aus vom Tisch! LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

.....war der Versand versichert? Meine Rechtschutz zahlt. Denen ist das doch total egal wofür. Macht nur keiner weil jeder die behalten will und nicht wegen jedem Scheiß klagt. Aber rein Theoretisch kann sie! Wenn sie einen Anwalt findet der das mitmacht geht es!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo! Wenn du es als Paket verschickt hast, ist es versichert, wenn es ordentlich verpackt war u. du den Paketschein noch hast. Allerdings, wenn die Käuferin dich schlecht bewertet hat ist meiner Meinung nach, die Sache abgeschlossen. Warum sollst du noch einen Handschlag tun? Selbst schuld, sie hätte dich anschreiben müssen. Wir haben auch schon einige Male das Geld erstattet, auch wenn es als Privatauktion kein Geld zurück gibt. Ich würde nx mehr machen. Lg Didi