Elternforum Sparen - Das liebe Geld

mal eine frage bezüglich wohngeld

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ab wann kann man es beantragen??? wird elterngeld und kindergeld da mit angrechnet.... verdiene 995,09€ Brutto+evt. überstunden und dann noch 300€ elterngeld+ 164€ kindergeld würde ich etwas bekommen???? denn ergänzend Hartz4 geht bei mir nicht, weil ich mit meinen schwestern ein haus habe(geerbet von mutter und vater hat lebenslanges wohnrecht) und dann soll ich es mir nachher auszahlen lassen....


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Schwierig, denn wenn ich das jetzt recht verstehe, hast du ein Haus das abbezahlt ist? Dann würdest du ja quasi keine Miete zahlen. schau mal unter geldsparen mit dem üblichen davor und dahinter. da gibt es alle möglichen Rechner. Vielleicht wäre aber Kinderzuschlag was für dich. LG Tanja


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wohne aber in einem anderem bundesland in einer mietwohnung....sorry vergessen.... kaltmiete 390€ + 120€ nebenkosten


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hilfe....kenne mich da gar nicht aus....


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Hallo, den Kinderzuchlag gibt es wenn man nicht viel verdient, aber zu viel für Hartz4 hat. Also an deiner Stelle würde ich dringend mal zu einem Wohngeldberater gahen. Ich hab mal versucht dir einen Anspruch auszurechnen. Das geht natürlich auch nach Wohnort. Aber im Schnitt hättest du einen wohngeldanspruch in Höhe von 200 Euro. ABER: Wohngeld und Kinderzuschlag kann auch abgelehnt werden, wenn du zu WENIG Geld hast. Laut Rechner für den Kinderzuschlag hast du zuwenig und müsstest ergänzendes Hartz 4 beantragen. LG Tanja


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Hallo, ist das Wohngeld nicht abhängig vom Alter der Wohnung? Als ich mit meiner Großen alleine war, gab es noch kein Hartz 4 und ich habe auch Wohngeld beantragt, dass übrigens damals bezahlt wurde, wenn man im Monat zu wenig hatte. Da gab es kein zu wenig und dann eben statt Wohngeld Hartz 4. Ich hatte in einem Neubau gewohnt und bekam 240 DM Wohngeld. Ich bin dann umgezogen, weil der Neubau eigentlich nur ein Altbau war, der aber kpl. neu saniert wurde und deshalb als Neubau durch ging, aber sie haben den Bau total schlecht isoliert und die Nachzahlung war mir dann zu hoch. Die andere Wohnung, die ich dann bezog, ging nicht als Neubau durch, weil schon über 50 Jahre alt und was war das Ende vom Lied, ich hatte 100 DM weniger im Monat, weil Altbau nicht so gefördert wurde wie Neubau. Ist das heute nicht mehr so? Liebe Grüße Sabine


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Jein. Es muss schon angegeben werden aus welchem Jahr das Haus ist. Eben auch aufgrund der Nebenkosten.Aber es hat sich jetzt zum 01.01. einiges verändert. Das Wohngeld wird ja jetzt prinzipiell erhöht und auch Heizkosten werden nun anteilig mit angerechnet. Das war bisher nicht so. Bei Wohngeld ist ein zu wenig auch nicht zwingend von Bedeutung. Allerdings beim Kinderzuschlag. Es muss immer das beantragt/genommen werden, wo es das meiste Geld gibt. Bekäme man mehr Hartz4 als Kinderzuschlag+Wohngeld zusammen, so MUSS man denn auch Hartz4 nehmen. Oder eben nix, aber wer möchte das schon... LG Tanja