kababaer
Kurz zur Vorgeschichte: Schwiemu ist im Mai letzten Jahres verstorben und beide Söhne sind gleich erbberechtigt. Da mein schwager schon ein eigenes Haus hat und mein mann absolut das Haus von Schwimu nicht haben wollte, wurd im Herbst ein Makler ins Boot geholt. Nun schaut es so aus, das sich bei mir ein Untermieter ungeplant eingeschlichen hat (freuen uns nach dem 1. Schock total drauf) und die Mietwohnung für 3 kinder definitiv zu klein ist. Mit Schwager kämen wir klar, zwecks dann auszahlung. Nun muss aber der Makler wieder ausm Boot. Wie funktioniert das ?? Also das wir da nicht noch ewig viel zahlen müssen. Gibts da irgendwas vonwegen Eigenbedarf........ Hoffe ihr versteht was ich meine LG kaba
Das ist genau im Maklervertrag geregelt - schau mal in den Schriebs rein LG Eva
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