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kurze Frage zur Steuererklärung

kurze Frage zur Steuererklärung

Luni2701

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Hallo, mal ne kurze Frage zur Steuererklärung und zwar war ich kurz vor Weihnachten im KKH, die 10€ Zuzahlung pro Tag kann ich ja angeben, richtig? DIe Rechnung über die Zuzahlung kam aber erst im Januar. Muss ich die dann jetzt mit angeben oder erst nächstes Jahr? LG


Dreikindmama

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Antwort auf Beitrag von Luni2701

Du kannst die Rechnung erst in dem Jahr absetzen, in dem du sie bezahlt hast. Also die Rechnung kam im Januar 2012, du bezahlst sie in 2012 und kannst sie dann erst in der Steuererklärung für 2012 angeben. Gruß Sylvia


Sabine mit Amelie

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Antwort auf Beitrag von Luni2701

Hallo, da wäre ich vorsichtig, denn normalerweise steht auf der Rechnung der Zeitraum drauf, wann der Klinikaufenthalt war. Wenn das drauf steht, würde ich mich erkundigen, denn meiner Ansicht nach gehört diese Rechnung dann in 2011, weil die Behandlung 2011 war. Ruf auf dem Finanzamt an, nicht dass die dann nächstes Jahr sagen, die Rechnung hat 2011 betroffen und kann jetzt nicht mehr anerkannt werden. Liebe Grüße Sabine


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von Sabine mit Amelie

Im Grunde bringt das eh erst was, wenn du einen gewissen Betrag überschreitest, vorher wird eine Pauschale angerechnet.


Dreikindmama

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Antwort auf Beitrag von sternenfee75

Die Zahlungen kann man immer erst in dem Jahr absetzen, in dem man sie gezahlt hat. Das weiß ich ganz sicher, denn ich habe meine Steuererklärung für letztes Jahr letzte Woche abgegeben und hatte auch eine Rechnung, die ich in der ersten Januarwoche bezahlt habe, die aber letztes Jahr betraf. Die Rechnung wurde mir vom Finanzamtsmitarbeiter rausgestrichen und er hat zu mir gesagt, ich solle sie aufheben für die Steuererklärung 2012, da die Rechnungen immer nur in dem Jahr abgesetzt werden können, in dem sie auch bezahlt wurden. Daher auch meine obige Antwort. Gruß Sylvia


jolie

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Antwort auf Beitrag von Dreikindmama

Ausschlagebend ist immer das Jahr, in dem etwas bezahlt wurde. Auch wenn Leistung und Rechnung noch das Jahr davor betreffen.


speedy

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Antwort auf Beitrag von Luni2701

Hi, es gilt das Zuflussprinzip, d.h. es gilt immer die tatsächliche Zahlung, nicht der Leistungszeitraum. D.h. wenn du die Rechnung erst in 2012 bezahlst, dann kannst du diese Ausgabe auch erst für 2012 absetzen. Gruß, Speedy