Mitglied inaktiv
frage steht schon oben? haben heute den bescheid bekommen...bekommen nur 70% vom nettogehalt...das kann doch nicht wahr sein, oder? wer hat ahnung ??? lg tanja
Hi, leider kenne ich mich etwas damit aus und das stimmt auch leider wohl. Entweder 70% vom Netto oder 80% (oder waren es 90?) vom Bruttogehalt, es wird das genommen was mehr ist. Liebste Grüße Grey
aber das kann doch nicht angehen...
am telefon sagte man uns 70 vom brutto und 90 vom netto ( so stehts auch auf der internetseite...)...und jetzt ist es umgekehrt..
da soll einer mal schlau werden...
ist denn keiner hie der bei einer krankenkasse arbeitet und mich mal aufklären kann ? ![]()
Hallo! Schau mal, hab ich gefunden. Ist leider so. Die Anspruchshöhe auf Krankengeld bestimmt sich nach § 47 SGB V. Das Brutto-Krankengeld wird nach dem Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Es beträgt 70 Prozent des letzten vollen monatlichen Brutto–, aber höchstens 90 Prozent des letzten vollen monatlichen Nettoeinkommens. War bei meinem Mann auch so. Gibt es längstens 72 Wochen, wenn ich mich nicht irre. LG Pia
Doch, ist leider korrekt.
ja, so wäre es ja ok...aber bei uns habe ich knapp 70 vom netto errechnet...
Wir hatten nur 63 % vom Netto. Selbstverständlich netto nach Abzug von Zulagen sowie Steuern. Ganz davon abgesehen kommt es ja immer drauf an, wieviel Steuern ihr zahlt.
dann hat man ja als hartz4 empfänger mehr geld als jemand der über 20 jahre (seit der ausbildung in dem gleichen betrieb) gearbeitet...einmal richtig doll krank wird und krankengeld bekommt.... da kann ich nur sagen : klasse !!!
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