Mitglied inaktiv
Hi Mädels,
in meinem Kinderzuschlagbescheid steht:"Selbst mit dem möglichem Wohngeldaqnspruch.... bla bla bla..... kann Hilfebedürftigkeit nicht vermieden werden. Der Anspruch auf Kinderzuschlag besteht somit nicht".
so... ich habe zu wenig und deshalb kriege ich nix oder wie?
Also soll ich Harz 4 beantragen oder wie sehe ich das?
genau so isses...
jep so siehts aus. Du hättest selbst mit Kinderzuschlag und Wohngeld weniger wie ein Hartz 4 Bezieher. Deshalb musst du ergänzendes Hartz 4 beantragen und bekommt kein Kinderzuschlag und kein Wohngeld.
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