Mama03060911
Ich habe nun zum 1. Mal einen Folgeantrag gestellt (Bewilligungszeitraum: 6 Monate) und da kam mir die Frage auf, wie lange mal das überhaupt beziehen kann. Oder wann die Familienkasse sagt, Sie können nur 2x oder so einen Folgeantrag stellen..... Oder wie oft kann man das ? Oder solange wie Bedarf besteht ??? Danke LG
Es solte damlas bei Einführung auf 36 Monate beschränkt werden. Davon hat man sich allerdings mittlerweile entfernt. Nun kann man es beantragen/beziehen so lange dieser Bedarf besteht. LG Tanja
http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderzuschlag
Hallo, na dazu muß ich mich auch mal zu Wort melden. Ich habe den auch beantragt und bekommen. Beim 2. Folgeantrag wurde abgelehnt, mit der Begründung, der Nettoverdienst meines Mannes hätte sich erhöht. Da dies nicht der Fall ist, sind wir zur Anwältin, weil wir auch noch einiges zurückzahlen sollen. Soll heißen, es wurde 2x berechnet und beim 3.x fiel irgendjemandem auf, das die ersten 2x falsch berechnet wurde und uns der Zuschlag nicht zusteht. Das passiert bei denen anscheinend ziemlich oft. Schlimm nur, das man sich eigentlich darauf verlassen können sollte, das die rechnen können. Na scheinbar nicht. OOOOHHHH ich krisch son Hals. Schöne Grüße Anna
Hallo
Lol muß gerade lachen , denn wir haben ihn im Aug.2010 beantragt haben ihn für 2 Kinder bekommen. Hab dort angerufen weil ich ja nicht nach vollziehen konnte was die berechnet haben. Da meinte der gute mann am telef. so eine detalierte rechnung verschicken sie nicht mehr da wir als Eltern sowieso keine Ahnung hätten . Boah das ging gar net hab auch dann Beschwerde eingelegt 14 tage später kam es und was soll ich FALSCH BERECHNET : ![]()
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