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Kinderbetreuungskosten

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Lide

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hallo, wird Bausparbetrag (VWL- Abzug im Entgeltabrechnung wird abgezogen vom Nettolohn) bei Kinderbetreuungskosten Antrag mitgerechnet? es ist so, seit 2010 haben die mir angerechnet und beim wiederholtem Antrag 2012 nicht mehr (andere Bearbeiter) Danke


speedy

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Antwort auf Beitrag von Lide

Hi, du meinst bestimmt die Lohnabrechnung durch den AG. Sofern der Bausparbetrag vom AG übernommen (bezahlt) wird, ist es eine VWL, die nicht nochmals bei den Kinderbetreuungskosten berücksichtigt wird. Sofern der Bausparbetrag von deinem Gehalt abgezogen wird, so dass quasi der AG nur für dich die Überweisung an die Bausparkasse übernimmt und nichts selbst beisteuert, ist es dein Geld /dein Gehalt und damit zählt der Betrag auch mit zum Bruttolohn und damit zur Bemessungsgrundlage für die Kinderbetreuungskosten. Also: Vielleicht hat sich bei euch was bei den VWL-Leistungen getan (AG bietet jetzt VL?), so wäre die Änderung zu erklären... Gruß, Speedy