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Kaufvertrag

Kaufvertrag

dani_j_j

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Ihr Lieben, wir haben letzten August einen Kaminofen bestellt, der einige Lieferfrist hat und auf die Bestellung folgendes geschrieben: Einbau: frühestens Wo. 41 Zahlungsweise: 50% Anzahlung bei Lieferung / Rest bei Inbetriebnahme Da wir ihn durch Bauverzögerung, die wir nicht verschuldet haben, momentan noch nicht abnehmen können, weiss ich nicht, ob wir irgendwelche Pflichten haben, das Ding jetzt schon abzunehmen und/oder zu zahlen. Ich soll dem Kaminofenbauer bis Montag Bescheid geben, möchte ihn einerseits natürlich nicht verärgern, andererseits wissen wir grad nicht mal ob wir ihn überhaupt nehmen können (dann würden wir wahrscheinlich irgendeine Entschädigung zahlen, bisher haben wir 6% angezahlt). Was würdet ihr machen? lg Dani


liha

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Antwort auf Beitrag von dani_j_j

Kaufvertrag ist Kaufvertrag. Der Verkäufer kann ja nichts für eure bauverzögerung. Du kannst ihn höchstens freundlich bitten, den Kaufvertrag zurück zu nehmen. Ist das denn ein Ofen "von der Satnge", oder extra für euch angefertigt?


dani_j_j

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Antwort auf Beitrag von liha

ich meinte eher, was ich erst mal machen soll, wir wollen ihn ja schon haben, nur momentan kann ich ihn nicht liefern lassen, da Baustelle und im Kaufvertrag steht, dass wir ihn erst bei Lieferung bezahlen, da zahl ich ungern für etwas, was fernab irgendwo rumsteht... und falls der Fall eintritt, dass wir vom Kaufvertrag zurücktreten müssen, wird es schwer eine akzeptable Entschädigungssumme auszuhandeln, wenn er sein Geld schon hat... Den Ofen gibt es mit Features, beispielsweise haben wir einen hellen Griff, es gibt 2 Oberflächen zu Auswahl, nicht wirklich von Stange, aber insgesamt gibt es vielleicht 6 verschieden Öfen, wenn man alle Kombinationen durchkombiniert, wobei der Griff bestimmt wechselbar ist, wahrscheinlich bleiben 2 "echte" Varianten übrig... Der Preis ist auch inzwischen angehoben worden, so dass er, wenn er unsere 6% behält und es gab eine Preiserhöhung von 10% keine Verluste macht... Die Frage ist auch, was ist frühestens KW41, damit hatte er sich abgesichert und keiner hat damit gerechnet, dass es sooo viel später wird, eigentlich haben wir damit ja keinen Termindruch, oder? lg


DidiM

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Antwort auf Beitrag von dani_j_j

Hallo! Du solltest erst mal ganz genau den KV lesen! Steht da drin, in welchem Zeitrahmen die Ware abgenommen werden muß? Ich finde aber auch, daß euer Kaminverkäufer nun langsam ungeduldig werden darf. Falls ihr den Ofen nicht abnehmt, kann er euch auf Abnahme verklagen. ABER! - soweit wird er es wahrscheinlich nicht kommen lassen. Rede doch einfach mit dem Verkäufer. Aber erzähle nicht unbedingt, daß es auch finanz.Probleme gibt. Versuche, einige Wochen noch rauszuhandeln, ggf. würde ich noch ein wenig Geld anzahlen. Ich habe häufig mit Kaufverträgen zu tun und es steht oft drin, daß ein Schadensersatz bezahlt werden muß, wenn die Ware nicht abgenommen wird. Gerne sind es 20-25 % der Kaufsumme. Also, freundlich fragen und erklären hilft am Besten. Alles Gute. Didi


dani_j_j

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Antwort auf Beitrag von DidiM

wir haben den Ofen einfach mit eigenen Worten per Fax bestellt, gelten dann trotzdem seine Vertragsbedingungen? Dummheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht und wir hätte uns ja um seinen Kaufvertrag bemühen können, oder gelten da die in der Branche üblichen Vertragsbedingungen?