Mitglied inaktiv
was an meiner HP verboten ist?hab es nicht wissentlich gemacht kann mir jemand bitte aufklärung geben,möchte kein ärger bekommen
LG Yvonne
ich denke mal hm weil es ähm eine hp rein für den verkauf ist???
vielleicht sehen das einige als shop an? ![]()
hat mir jemand im rub geschrieben
LG Yvonne
LG Sanny
da meine hihi
wegen? Höchstens das Du das H & M Logo kopiert hast, aber sonst ist sie super übersichtlich gemacht.
Hast PN von mir
LG
das logo hab ich sicherheitshalber schon entfernt
das logo hab ich sicherheitshalber schon entfernt
http://www.rund-ums-baby.de/forum/beitrag.htm?id=2114309
also inklusive Gewinn abmahnfähig ist es, ja abner ich bin keine Rechtsaudkunft bz.w übernehme dafür keine garantie aber ich denke, du solltest dich mal mit dem FA in Verbindung setzen bz. einem Anwalt, der sich damit auskennt es fehlt einiges LG Yvonne
ah ok dann werd ich dienstag mal ne anwalt fragen danke
hinterher schieb
Du betreibst mit deiner HP mehr oder weniger Handel. Du bietest Ware per Website offiziell zum Verkauf an, also kommerziell im juristischen Sinne, auch wenn du es als private HP siehst. Punkt 1: du müsstest dafür eigentlich ein Gewerbe anmelden (Verkauf von Gebrauchtware) Punkt 2: das Finanzamt muss Bescheid wissen, du bekommst eine Steuernummer Punkt 3: dein Impressum ist unvollständig, wenn ich jetzt wollte, könnte ich dich hier schon entgeltlich abmahnen lassen. So muss es aussehen, um hieb- und stichfest zu sein: http://bmj.de/enid/0727dc4f4afe5785740157116a7b9300,0/Leitfaden_zur_Impressumspflicht/Erstellen_einer_Anbieterkennzeichnung_1hm.html Ich an deiner Stelle würde die Sachen hier über RUB oder Ebay vertickern. Wenn das Finanzamt noch die Seite findet, wird es richtig teuer. LG Nicole
danke
aber es haben doch so viele eine Seite, von wo aus sie ihre Sachen anbieten und verkaufen
Ist das nicht so, als wenn man die Sachen auf den basar tut? Dort muss man doch auch nicht alles melden? ![]()
Basar usw. muss man eigentlich auch melden - das sieht jedes FA anders. Es heißt wohl (so ähnlich): alles meldepflichtig, was man mit Gewinnerzielungsabsicht veräußert. Bei uns das FA sagt: du verkaufst auf dem Basar eine Hose und möchtest 3 Euro dafür - dann ist das bereits die Gewinnerzielungsabsicht. Ob die Hose vorher mal 20 oder 50 E gekostet hat und man damit ja gar keinen Gewinn (in dem Sinne von Verdienst) erzielen kann, interessiert nicht. Es intersiert nur: Hose für 3 Euro verkauft - also 3 Euro Gewinn (was natürlich Schwachsinn ist) Und alles was man übers Jahr verkauft (auch wenn mit sehr viel Verlust) und 400 Euro übersteigt, muss man beim FA melden UND alles nachweisen. D. h. eigentlich - man müsste von jedem Gebrauchtwarenbasar, wo man was kauft, was man dann in paar Jahren wieder verkauft - ne Quittung über jedes einzelne Teil haben, man müsste über viele Jahre jeden Kassenzettel und jede Rechnung aufheben, weil man ja nicht genau weiß, ob man Hose x oder Shirt y irgendwann mal auf ner Börse verkaufen will usw. Normalerweise - wenn man einen Krümelkacker auf dem FA erwischt, kann er verlangen, dass jeder Cent nachgewiesen wird ... Dass das zum deutschen Beamten-Schwachsinn gehört, interessiert nicht. Man muss das FA nur um paar Millionen bescheißen - dann interessiert es nicht wirklich.
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