Mitglied inaktiv
Hallo, wir haben uns für unsere eigene Wohnung vor kurzem ne Küche bestellt. Nun ist es so, dass die Küche bereits angezahlt ist und im September geliefert wird, auf Wunsch auch später. Das Problem ist nun, dass wir nun ausziehen müssen. Jetzt weiß ich garnicht, wie das gehen soll mit der Küche usw. Kann mir jemand helfen? Kann ich vom Kaufvertrag noch zurück? Wohl eher nicht oder? Die Küche hat ein Spezialmaß wegen der Dachschräge, deswegen wird sie wohl nicht in jede Wohnung passen. LG Melone
Hallo, ich glaube nicht, dass Du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst. Die Küche ist ja schon länger bestellt. Außerdem, wenn die Küche ein Spezialmaß hat, dann wird sie womöglich direkt nach euren Bedürfnissen angefertigt, oder? Was ihr jetzt machen könnt? Keine Ahnung? Aber warum müßt ihr so überraschend ausziehen? War das nicht absehbar? LG Kerstin
Hallo, das wird tatsächlich schwierig. Je nachdem, wie lange die Bestellung her ist und ob die Produktion schon begonnen wurde (ist schon Aufmaß genommen worden?), könntet ihr Glück haben, dass eine Stornierung möglich ist bei Zahlung einer Entschädigung - ich würde da gleich morgen mal anrufen und nachfragen. Lieben Gruß Incor
Mein Mann arbeitet selber im Möbelhandel und meinte das sei eher nicht mehr möglich. Innterhalb der ersten 14 Tage sei das noch möglich, bei Ihnen aber mit der verpflichtung innerhalb eines Monates etwas anderes für den WErt zu kaufen. Ansonsten muss man eine Abschlagssumme zahlen.
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